Kärnten

Arbeitnehmerförderung in Kärnten: Erhöhung der Fahrtkostenzuschüsse und Einkommensgrenzen

KLAGENFURT. Das Land Kärnten unterstützt Kärntnerinnen und Kärntner mit geringen bis mittleren Einkommen, die zum Arbeitsplatz oder zur Aus- und Weiterbildungsstätte pendeln müssen, mit Fahrtkostenzuschüssen über die Arbeitnehmerförderung. Um die Pendlerinnen und Pendler noch besser und umfassender zu unterstützen, werden sowohl die Fördersätze für Öffi-Nutzer als auch die Einkommensgrenzen im Bereich Individualverkehr erhöht. Die Arbeitsmarktreferentin LHStv.in Gaby Schaunig, AK-Präsident Günther Goach und AK-Vizedirektorin Irene Hochstetter-Lackner gaben dies heute bekannt.

Im Rahmen des Nachhaltigkeitsschwerpunkts wurden die Förderhöhen für Nutzerinnen und Nutzer öffentlicher Verkehrsmittel erhöht. Personen, die weniger als 30.000 Euro pro Jahr verdienen und mehr als 30 Kilometer zur Arbeit fahren, erhalten das Kärntner Klimaticket zu 100 Prozent gefördert. Bei höheren Einkommen (bis 35.000 Euro) bzw. geringeren Wegstrecken sind es 75 bzw. 50 Prozent. Für geringe Einkommen (unter 20.000 Euro) gilt der 100-prozentige Fördersatz bereits ab fünf Kilometer Wegstrecke. Das Ziel ist es, ein attraktives Angebot zu schaffen, um Pendlerinnen und Pendler zur Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel zu motivieren.

Für diejenigen, bei denen ein Umstieg auf Öffis nicht möglich ist, beispielsweise aufgrund schlechter Anbindung des Wohn- oder Arbeitsorts, gibt es weiterhin finanzielle Unterstützung für das Pendeln mit dem eigenen Auto. Durch die Erhöhung der Einkommensgrenzen im Bereich Individualverkehr können mehr Personen von dieser Unterstützung profitieren. Das Maximaleinkommen liegt nun bei 31.680 Euro (zuvor: 26.400 Euro). Je geringer das Einkommen und je länger die Wegstrecke, desto höher die Förderung. Personen, die weniger als 15.840 Euro verdienen, erhalten ab 60 Kilometer Wegstrecke eine Unterstützung von 825 Euro.

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Die Ausweitung des Fahrtkostenzuschusses ist eine weitere Maßnahme, um die Kärntnerinnen und Kärntner zu entlasten. Das Land Kärnten rechnet mit Kostensteigerungen von rund 2,1 auf ca. 2,5 Millionen Euro, je nach Anzahl der Anträge.

Im Jahr 2023 wurden rund 11.000 Anträge bei der Arbeiterkammer Kärnten eingereicht. Davon wurden rund 900 Anträge zum öffentlichen Verkehr ausgezahlt, was einer Steigerung von 24 Prozent gegenüber 2022 entspricht.

Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die neuen Richtlinien und verschiedenen Förderungen:

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Förderstufe Einkommen Wegstrecke Förderung
Förderung für Öffis < 20.000 Euro ab 5 km 100% Förderung
Förderung für Öffis < 30.000 Euro > 30 km 100% Förderung
Förderung für Öffis < 35.000 Euro < 30 km 75% Förderung
Förderung für Öffis > 35.000 Euro < 30 km 50% Förderung
Förderung für Individualverkehr < 15.840 Euro > 60 km 825 Euro

Die Arbeiterkammer Kärnten ruft alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dazu auf, die neuen Richtlinien zu prüfen und zu prüfen, ob sie nun förderberechtigt sind.

Diese Maßnahme ist Teil einer Vielzahl von Unterstützungsleistungen des Landes Kärnten, darunter der Kärnten Bonus, Heizkostenzuschuss, Wohnbeihilfe und Hilfe in besonderen Lebenslagen.



Quelle: Land Kärnten

Quelle/Referenz
ktn.gv.at

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