
Die „Gössl Gwand GmbH“ steht vor einer entscheidenden Wende in der Insolvenz. Laut Informationen von salzburg.orf.at haben die Gläubiger nur eine Quote von 20 Prozent auf ihre Forderungen zu erwarten, und das über einen Zeitraum von zwei Jahren, was deutlich unter den ursprünglichen Erwartungen liegt. Eine initiale Zahlung von 10 Prozent soll jedoch schnell nach Rechtskraft des Sanierungsplans fließen, gefolgt von Ratenzahlungen in dreimonatigen Abständen.
Insgesamt wurden mehr als 170 Forderungen mit einer Summe von über vier Millionen Euro angemeldet, aber nur rund 920.000 Euro wurden durch den Masseverwalter anerkannt. Die meisten Ansprüche wurden als nachrangig eingestuft, da sie innerhalb der Gössl-Gruppe bestehen. Bereits im Februar des Hauptjahres wurden zwei weitere Gesellschaften des Unternehmens geschlossen. Nun übernimmt die „Gössl Gwand GmbH“ die Herstellaktivitäten, die zuvor von der „Gössl GmbH“ erledigt wurden, um alle Unternehmensbereiche effizient zu bündeln.
Liquidation und Haftung
Die rechtlichen Aspekte der Liquidation einer GmbH sind vielschichtig. Gemäß anwalt.de ist der Liquidator verpflichtet, alle Gläubigerinteressen zu wahren. Bei einer ordnungsgemäß durchgeführten Liquidation haften weder Liquidatoren noch Gesellschafter für offene Forderungen, sofern alle gesetzlichen Vorschriften beachtet wurden. Wichtige Prozesse wie die Bekanntmachung der Liquidation und die fristgerechte Anmeldung von Forderungen müssen dabei strikt eingehalten werden. Wird diese Sorgfalt missachtet, könnten sowohl Liquidatoren als auch Gesellschafter persönlich haftbar gemacht werden.
Zusammenfassend steht die „Gössl Gwand GmbH“ in einem komplexen Liquidationsprozess, der nicht nur wichtige finanzielle Entscheidungen, sondern auch rechtliche Verantwortlichkeiten für alle Beteiligten mit sich bringt. Die aktuelle Situation verdeutlicht die schwierige Lage des Unternehmens und die Herausforderungen, mit denen die Gläubiger konfrontiert sind.
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