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Inklusionsfonds gefordert: 500 Millionen Euro für Menschen mit Behinderung!

Am 27. März 2025 hat NAbg. Mag. Christian Ragger, der behindertenspezifische Sprecher der Freiheitlichen Partei Österreichs (FPÖ), einen Entschließungsantrag zur Schaffung eines Inklusionsfonds im Nationalrat eingebracht. Ragger betonte die Dringlichkeit dieses Antrags, da er sich als Teil des Regierungsprogramms von ÖVP, SPÖ und NEOS ausweist. Trotz dieser Verankerung wurde der Antrag von den genannten Parteien abgelehnt. Ragger forderte, dass der Inklusionsfonds ab 2025 jährlich mit mindestens 500 Millionen Euro ausgestattet werden soll. Das Hauptziel des Fonds ist die Sicherstellung von Persönlicher Assistenz in Schule und Beruf.

Ein weiterer zentraler Punkt, den Ragger hervorhob, ist die Notwendigkeit einer unbürokratischen Handhabung bei der Gewährung und Auszahlung der finanziellen Mittel. Dies sei essentiell, um tatsächlich effektiv auf die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen reagieren zu können. Gleichzeitig kritisierte Ragger den ins Stocken geratenen Fortschritt bei der Umsetzung des Nationalen Aktionsplans und erhob die Forderung nach einer bundesweit einheitlichen Behindertenpolitik, die möglicherweise durch eine 15a-Vereinbarung oder gesetzliche Regelungen gesichert werden könnte.

Politische Rahmenbedingungen und europäische Perspektive

In einem breiteren Kontext leben in den 27 EU-Mitgliedstaaten rund 87 Millionen Menschen mit Behinderungen oder langanhaltenden gesundheitlichen Problemen. Österreich engagiert sich aktiv für die Gleichstellung und die Rechte dieser Gruppen sowohl auf EU- als auch auf internationaler Ebene. Die EU verfolgt insbesondere Ziele in Bereichen wie Beschäftigung, Diskriminierungsschutz und Barrierefreiheit. Hierzu stellte die Europäische Kommission am 3. März 2021 die Mitteilung „Union der Gleichheit: Strategie für Menschen mit Behinderungen 2021-2030“ vor. Diese Strategie zielt darauf ab, die UN-Behindertenrechtskonvention EU-weit umzusetzen.

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Die Schwerpunkte dieser EU-Behindertenrechtsstrategie stimmen weitgehend mit dem österreichischen Nationalen Aktionsplan Behinderung 2022-2030 überein. Ein besonderes Augenmerk wird auf die Bekämpfung von Diskriminierung in verschiedenen Lebensbereichen gelegt, wobei Rechtsvorschriften und Maßnahmen zur Beseitigung von Barrieren in der Umgebung wesentliche Bestandteile sind. Die EU verfolgt die Strategie des Disability Mainstreaming, die eine Berücksichtigung der Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen in allen politischen Bereichen fordert.

Zukünftige Herausforderungen

Zudem wird der Europäische Sozialfonds (ESF) verwendet, um die Inklusion von Menschen mit Behinderungen auf dem Arbeitsmarkt zu fördern. Das Förderprogramm ESF Plus 2021-2027 hat Schwerpunkte wie Gleichstellung, aktive Inklusion und den Zugang zu lebenslangem Lernen. Ein weiterer rechtlicher Fortschritt ist die "Web-Accessibility-Richtlinie", die im Jahr 2016 für den barrierefreien Zugang zu öffentlichen Websites verabschiedet wurde. Ein neues Barrierefreiheitsgesetz in Österreich soll 2025 in Kraft treten.

Ragger betonte die Notwendigkeit eines klaren politischen Willens zur Unterstützung von Menschen mit Behinderungen, insbesondere die Forderung nach einem Lohn statt Taschengeld für Betroffene. Diese Forderungen stehen im direkten Zusammenhang zu den Zielen der EU-Inklusionsstrategie, die sowohl die Verbesserung der Lebensbedingungen als auch die aktive Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in der Gesellschaft anstrebt.

Die Herausforderungen sind somit klar umrissen: Es gilt, die politischen Rahmenbedingungen zu verbessern, finanzielle Mittel bereitzustellen und soziale Barrieren aktiv abzubauen, um eine inklusive Gesellschaft zu fördern. Die Entwicklungen in Österreich und der EU werden dabei entscheidend für die Umsetzung dieser Ziele sein.

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Weitere Quellen
noe.gv.at

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