Im neuen Regierungsprogramm der Steiermark sorgt eine besorgniserregende Entscheidung für Aufregung: Sonderschulen sollen wieder als primäre Bildungsorte für Kinder mit Behinderungen festgelegt werden. Mehrere Fachleute wie das Vorsitzteam des Unabhängigen Monitoringausschusses, unter der Leitung von Prof. Dr. Tobias Buchner, kritisieren dies als eine massive Menschenrechtsverletzung. Diese Maßnahme stellt einen klaren Bruch der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) dar, die in Österreich geltendes Recht ist. Buchner betont, dass die Formulierung im Regierungsprogramm die inklusive Bildung faktisch aushebele und nur noch eine Wahl zwischen Sonderschule und Sonderschulklasse ermögliche, wodurch Eltern ihre einstige Wahlfreiheit verlieren, wie etwa in einem Artikel auf OTS berichtet.
Mit dieser Rückkehr zur Segregation im Bildungswesen wird auch eine ermutigende Entwicklung, die das Land zur Vorreiterin inklusiver Bildungsansätze gemacht hat, bedroht. Studien zeigen, dass die Steiermark als außergewöhnliches Modell international anerkannt ist. Experten wie Matthias Grasser, Vorsitzender des Steiermärkischen Monitoringausschusses, äußern sich verärgert über diesen Rückschritt. Er hebt hervor, dass es um die Zukunft der betroffenen Kinder geht, die ein grundlegend sicheres Recht auf inklusive Bildung haben – ein Recht, das nun ignoriert wird. Das neue Programm katapultiere diese Kinder zurück ins Sonderschulsystem der 1970er Jahre, kritisiert Buchner weiter. Auch der UN-Fachausschuss hat Österreich bereits in der letzten Staatenprüfung für die Beibehaltung des Sonderschulwesens scharf verurteilt und gefordert, die notwendigen Ressourcen für eine verbesserte inklusive Bildung bereitzustellen, was die Steiermark erneut untergräbt, wie Monitoring Stmk feststellt.
Politische Teilhabe und öffentliche Anhörung
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