Frauen, die eine Fehlgeburt nach der 18. Schwangerschaftswoche erleiden, haben derzeit keinen Anspruch auf Hebammenbeistand. Diese Regelung soll sich jedoch ab September 2024 ändern. Der Gleichbehandlungsausschuss hat einstimmig beschlossen, den Hebammenanspruch auszuweiten, sodass er auch Fehlgeburten nach der 18. Schwangerschaftswoche umfasst. Die entsprechenden Änderungen im Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz, Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz, Bauern-Sozialversicherungsgesetz und Beamten-Kranken- und Unfallgesetz sollen am 1. September 2024 in Kraft treten.
Der Gleichbehandlungsausschuss hat sich zudem einstimmig für die Ratifizierung der Konvention 190 der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO-Konvention) ausgesprochen. Die Konvention befasst sich mit der Beseitigung von Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt. Bei einer Aussprache mit Bundesministerin Susanne Raab wurden insbesondere Frauenrechte und der Schutz vor Diskriminierung, vor allem von LGBTIQ-Personen, thematisiert.
Weitere Informationen zu diesem Thema sind auf den folgenden Websites verfügbar:
– Hebammenbeistand
– Aussprache
Es ist wichtig zu beachten, dass diese Informationen auf der vorliegenden Datenbasis basieren und bis April 2023 gültig sind. Für aktuellere Informationen sollten die entsprechenden Websites konsultiert werden.