
Das Thema Wohnbau und Mietrecht steht im Mittelpunkt einer aktuellen politischen Debatte in Österreich. SPÖ-Wohnbausprecherin Elke Hanel-Torsch hat die jüngste Presseaussendung des FPÖ-Klubobmanns Herbert Kickl als „konfus“ kritisiert und auf Ungereimtheiten in den dort präsentierten Zahlen hingewiesen, die ihrer Meinung nach sowohl übertrieben als auch falsch sind. Die Diskussion dreht sich insbesondere um den Zustand von Gemeindewohnungen und genossenschaftlichem Wohnbau, wo Hanel-Torsch keinen hohen Sanierungsbedarf sieht. Sie betont, dass Wien als Vorreiterin in der thermisch-energetischen Wohnbausanierung gilt und einen aktiven Beitrag zur Senkung der CO2-Emissionen leistet.
Ein zentrales Thema ist der seit dem 1. April 2023 geltende Mietpreis-Stopp. Dies wird als entscheidende Maßnahme zur Entlastung der Mieter:innen auf Bundesebene hervorgehoben. Laut Hanel-Torsch haben über eine Million Mieter:innen von der SPÖ-Maßnahme profitiert und Mieterhöhungen vermeiden können, auch in den betroffenen Bereichen von Gemeindewohnungen und Genossenschaftswohnungen. Zudem erwähnt sie die FPÖ, die in der Vergangenheit Genossenschaftswohnungen in großem Stil verkauft hat, insbesondere durch die Privatisierung der BUWOG. In diesem Zusammenhang wurde auch der frühere Finanzminister Karl-Heinz Grasser erwähnt, der demnächst eine Haftstrafe antreten könnte.
CO2-Preis und Entlastungen
Aktuelle gesetzliche Regelungen, wie das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz, spielen ebenfalls eine bedeutende Rolle im Mietrecht. Dieses Gesetz, das am 1. Januar 2023 in Kraft trat, soll Mieter und Vermieter von CO2-Abgaben entlasten. Mieter mussten bis zur Einführung des Gesetzes die Zusatzkosten für den CO2-Preis, welcher derzeit bei 30 Euro pro Tonne liegt, allein tragen. Zukünftig werden die CO2-Kosten fair zwischen Vermietern und Mietern aufgeteilt, abhängig von der Energiebilanz der Gebäude. Bei schlechter Energiebilanz tragen Vermieter 95 % der Kosten, während Mieter nur 5 % bezahlen müssen. Diese Änderungen sind Teil einer umfassenden Umstellung, um die soziale Gerechtigkeit im Wohnbereich zu fördern und die klimapolitischen Ziele nicht aus den Augen zu verlieren.
Zusätzlich zu den CO2-Reglungen hat die Bundesregierung auch Heizkostenzuschüsse eingeführt, um besonders betroffene Haushalte zu unterstützen. Einmalige Zuschüsse von 270 Euro für Ein-Personen-Haushalte und 350 Euro für Zwei-Personen-Haushalte sollen zur Entlastung beitragen. Zudem wurde eine Wohngeld-Reform beschlossen, die den Kreis der Berechtigten erheblich erweitert.
Mietrecht und soziale Gerechtigkeit
Die derzeitigen Herausforderungen auf dem Mietmarkt werden von Experten kritisch betrachtet. Christoph Reinprecht, Professor für Soziologie an der Universität Wien, hebt hervor, dass die Pandemie bestehende Ungleichheiten im Wohnbereich verstärkt hat. Fortschrittliche Wohnkonzeptansätze in Wien, die Teilhabe und soziale Inklusion fördern, stehen dem entgegen. Er fordert eine stärkere Regulierung des Mietmarktes, um hohe Mieten zu begrenzen und Wucher zu verhindern. Dies umfasse auch eine Mietendeckelung und Einschränkungen bei Befristungen von Mietverhältnissen.
Darüber hinaus plädiert Reinprecht für kreative und nachhaltige Lösungen zur Bekämpfung des Klimawandels im Wohnbereich, die jedoch auch die sozialen Bedürfnisse der Mieterschaft berücksichtigen müssen. Die Schaffung dezentraler Wohnbüros könnte helfen, lokale Akteure und Mieter noch besser zu unterstützen und soziale Ungleichheiten zu adressieren.
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