
Ein bundesweites Handyverbot für Schulen in Österreich wird zum Stichtag 1. Mai wirksam. Dies betrifft Volks-, Mittel-, Sonderschulen sowie AHS-Unterstufen. Die Schulen haben dabei die Möglichkeit, Ausnahmen zuzulassen, beispielsweise wenn Handys im Unterricht genutzt werden sollen. LAbg. Dagmar Häusler von der MFG bezeichnet das Verbot als „leider unumgänglich“ und warnt vor den negativen Folgen exzessiver Handynutzung auf die Entwicklung und Konzentration von Schülern. Eine bundesweite Umfrage unter 950 Lehrkräften zeigt, dass 74 Prozent für ein solches Verbot sind, was die weit verbreitete Besorgnis über die Auswirkungen von Smartphones auf die schulische Leistung unterstreicht. Laut Häusler müssen jedoch die Eltern ihre Verantwortung wahrnehmen, da sie das Nutzungsverhalten ihrer Kinder am stärksten beeinflussen.
Steigende Probleme durch Handynutzung
Wie heute.at berichtet, kämpfen Lehrer zunehmend mit den Herausforderungen, die Handys in den Schulalltag bringen – von Mobbing bis hin zu Schummeln. In der Steiermark wird bereits ein landesweites Handyverbot diskutiert. Besonders jüngere Lehrer stehen hinter dieser Maßnahme, da sie die Gefahren, die mit Smartphones verbunden sind, besser einschätzen können. An einigen Mittelschulen gelten bereits strenge Regelungen, die das Mitnehmen von Handys in den Unterricht untersagen. Allerdings zeigen sich Lehrkräfte skeptisch, da die Kontrolle über die Einhaltung dieser Regeln oft schwierig ist. Lehrer dürfen nicht in Rucksäcke schauen und fürchten sich vor möglichen Problemen, wenn sie Schüler auffordern, das Handy abzugeben.
Um IT-Probleme zu vermeiden, wird nach Alternativen gesucht: Manche Lehrer ziehen in Erwägung, dass Eltern ihren Kindern keine Smartphones mit zur Schule geben. Doch das Dilemma bleibt: Eltern wollen ihre Kinder für den Notfall erreichbar halten, während die Pädagogen versuchen, den Unterricht störungsfrei zu gestalten. „Die ideale Lösung wäre, die Handys im Spind bleiben zu lassen. Aber das funktioniert nicht, weil wir keine Kontrolle haben“, äußerte sich eine Lehrerin. Dies verdeutlicht den komplexen Handlungsbedarf, der mit der geplanten Regelung verbunden ist.
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