Österreich

Handwerkerbonus Österreich: Bis zu 2000 Euro Förderung pro Person

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Die österreichische Regierung hat angekündigt, dass ab dem 15. Juli 2024 der Handwerkerbonus beantragt werden kann. Im Vergleich zu früheren Jahren, in denen die Fördersumme auf maximal 600 Euro begrenzt war, liegt der Betrag nun deutlich höher. Das Ziel dieser Maßnahme ist es, die heimische Bauwirtschaft zu unterstützen und durch Anreize Umbauten, Sanierungen und die Schaffung von Wohnraum zu fördern. Insgesamt steht ein 2-Milliarden-Euro-Paket zur Verfügung, aus dem auch der Handwerkerbonus finanziert wird.

Anträge für den Handwerkerbonus in Österreich können rückwirkend bis zum 1. März eingereicht werden. Die Beantragung erfolgt über ein speziell entwickeltes Online-Portal, auf dem persönliche Daten wie Name, Adresse, IBAN sowie die entsprechenden Handwerkerrechnungen hochgeladen werden müssen. Zur Identitätsprüfung wird entweder die ID Austria oder ein Lichtbildausweis akzeptiert.

Für die Jahre 2024 und 2025 können Einzelpersonen in Österreich den Handwerkerbonus beantragen. Im Jahr 2024 ist eine Bonuszahlung von bis zu 2000 Euro möglich, und im folgenden Jahr liegt die Obergrenze bei 1500 Euro. Die förderfähigen Kosten müssen dabei mindestens 500 Euro betragen. Pro Person ist nur ein Antrag pro Jahr zulässig, jedoch können in einem Haushalt lebende Personen jeweils einen Antrag stellen und somit bis zu 4000 Euro erhalten.

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In Deutschland besteht kein vergleichbarer Handwerkerbonus, stattdessen können die Kosten für Handwerker von der Steuer abgesetzt werden. Die Steuerersparnis ist hier jedoch auf 1200 Euro pro Jahr begrenzt. Wichtig dabei ist, dass es sich nicht um Neubauarbeiten handeln darf, die Maßnahmen nicht öffentlich gefördert sein dürfen, nur die Arbeitskosten gefördert werden und Barzahlungen nicht vom Finanzamt anerkannt sind. In Deutschland trat kürzlich der Heizungszuschuss in Kraft, der für neu eingebaute Heizungen beantragt werden kann.

Quelle/Referenz
merkur.de

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