Ab dem 15. Juli 2024 können Anträge für den Handwerkerbonus gestellt werden, eine wichtige finanzielle Unterstützung für private Haushalte in Österreich. Diese Förderung unterstützt handwerkliche Arbeitsleistungen im Wohnbereich, wie zum Beispiel Malerarbeiten, Kücheneinbauten oder Fliesenlegen, und gilt rückwirkend für Arbeiten, die seit dem 1. März 2024 durchgeführt wurden. Privatpersonen können bis zu 2.000 Euro zurückbekommen, was einer Erstattung von 20 Prozent der Arbeitskosten entspricht. Allerdings wird der Fördersatz ab 2025 auf maximal 1.500 Euro reduziert, weswegen schnelles Handeln ratsam ist, wie jetzt auch 5min.at berichtet.
Der Handwerkerbonus ist Teil des umfassenden Wohn- und Baupakets der österreichischen Bundesregierung, das mit insgesamt 300 Millionen Euro ausgestattet ist. Dieses Paket soll nicht nur den Handwerkern zugutekommen, sondern auch Arbeitsplätze sichern und die Bauwirtschaft stärken, insbesondere in Zeiten wirtschaftlicher Unsicherheiten. Laut dem Ministerium für Arbeit und Wirtschaft steht der Bonus sowohl Haupt- als auch Nebenwohnsitzen zur Verfügung, und es können mehrere Rechnungen in einem zentralen Antrag zusammengefasst werden. Hierbei sind grundlegende Informationen wie Name, Adresse und Rechnungsdetails online unter handwerkerbonus.gv.at einzureichen, so das BMAW.
Zukünftige Förderungen & Antragstellung
Die Förderhöhe beträgt im Jahr 2024 maximal 2.000 Euro pro Person und Wohneinheit, doch ab 2025 wird diese Grenze auf 1.500 Euro gesenkt. Um die Antragsstellung zu erleichtern, sind nur wenige Daten erforderlich, zudem wird für die Bearbeitung ein Lichtbildausweis oder eine Anmeldung per ID Austria benötigt. Für diejenigen, die keine Online-Anträge stellen können, existieren zusätzliche Unterstützungsmöglichkeiten. Dieses Modell zielt darauf ab, Anreize für Investitionen in den privaten Wohnraum zu schaffen und gleichzeitig Handwerksbetrieben eine ausreichende Auftragslage zu sichern, wie die Informationen auf der Website des BMAW belegen.
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