
Die Maul- und Klauenseuche hat in der Slowakei zu einem signifikanten Ausbruch geführt und zwingt nun zu umfangreichen Maßnahmen im Grenzgebiet. Seit dem 5. April 2025 sind in Österreich insgesamt 24 Grenzübergänge zu Slowakei und Ungarn vorübergehend geschlossen, um die Ausbreitung der Tierseuche zu kontrollieren. Diese Entscheidung wurde in Abstimmung zwischen den Behörden in Burgenland, Niederösterreich, Interessensvertretungen und dem Landwirtschaftsministerium getroffen. Die Verordnung über die Schließungen wird am 20. Mai 2025 außer Kraft gesetzt, sofern sich die Situation nicht verschärft.
An den noch geöffneten Grenzübergängen, wie Nickelsdorf, Kittsee und mehreren anderen, sind umfassende Kontrollen eingerichtet. Autofahrer müssen mit längeren Wartezeiten rechnen, insbesondere an den Hauptverkehrsstraßen. Die Polizei unterstützt die Gesundheitsbehörden an der Grenze und führt Kontrollen von Fahrzeugen sowie Überprüfungen von Dokumenten durch. Dies ist erforderlich, um sicherzustellen, dass der Grenzverkehr nicht zur weiteren Verbreitung der Seuche beiträgt.
Details zu geschlossenen und offenen Übergängen
Folgende Übergänge sind aktuell geschlossen:
- Zu Slowakei:
- Angern-March / Zahorska Ves
- Schloss Hof / Devinska Nová Ves
- Fußgänger- und Radfahrbrücke Marchegg
- Zu Ungarn:
- Andau - Jánossomorja
- Deutsch Jahrndorf - Rajka
- Deutschkreutz - Harka
- Nickelsdorf - Rajka
- Wallern - Kapuvár
Offene Übergänge sind mit Seuchenteppichen ausgestattet, um potenzielle Erreger abzufangen. Dazu zählen Nickelsdorf (Ost Autobahn A4), Kittsee (Nordost Autobahn A6) sowie diverse andere Übergänge im Burgenland und in Niederösterreich. Dennoch müssen Reisende auch hier mit Verzögerungen rechnen.
Überwachungsmaßnahmen und Testprogramme
Im Burgenland wird ein intensives Überwachungsprogramm durchgeführt, welches alle 660 Betriebe in Nord- und Mittelburgenland berücksichtigt. Ab dem 17. Mai sollen die Maßnahmen überprüft werden. Aktuell entfallen alle von den Überwachungsprogrammen durchgeführten Tests negativ aus, was positiv für die Tierhalter ist. Dennoch bleibt das Risiko einer weiteren Ausbreitung bestehen, weshalb umfangreiche Kontrollen und regelmäßige Testungen fortgesetzt werden.
Gemäß den Bestimmungen des deutschen Tiergesundheitsrechts ist die Maul- und Klauenseuche eine anzeigepflichtige Tierseuche. Staaten sind verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, wenn eine solche Seuche volkswirtschaftliche Bedeutung hat. Frühzeitige Meldungen von Fällen oder Verdachtsfällen sind für die Bekämpfung entscheidend, um mögliche Gesundheitsrisiken für Tiere und Menschen zu minimieren. Über 1.300 Betriebe mit Tieren sind im Burgenland registriert, darunter viele Rinder- und Schweinehalter, die besonders betroffen sein könnten.
Die Situation bleibt angespannt, insbesondere vor dem Hintergrund, dass ein ähnlicher Ausbruch bereits im Januar 2025 in Deutschland verzeichnet wurde. Um die Verringerung der Seuchengefahr zu maximieren, arbeiten die Behörden zusammen, um die Tiergesundheit und damit die wirtschaftlichen Bedingungen in der Region nachhaltig zu sichern.
Für weitere Informationen zu den Richtlinien und Gesetzentwicklungen im Verbindung mit Tierseuchen lesen Sie bitte die Informationen auf der Website von BMEL.
Medienberichte von OEAMTC und ORF informieren laufend über die Entwicklung der Situation und die getroffenen Maßnahmen.
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