
Infolge eines Ausbruchs der Maul- und Klauenseuche (MKS) in der Slowakei und Ungarn wurden mehrere Grenzübergänge in Österreich geschlossen. Ab Mitternacht des 5. April 2025 sind insgesamt 24 kleine Übergänge im Burgenland und Niederösterreich nicht mehr passierbar, wie exxpress.at berichtet.
Am Samstagvormittag blieb die Verkehrslage ruhig, und es wurden keine Staus erwartet. Die Polizei hat ihre Unterstützung an den offenen Grenzübergängen bereits seit Ende der Vorwoche intensiviert. Dies umfasst die Anhaltung und Kontrolle von Fahrzeugen sowie die Überprüfung von Dokumenten, um die Einschleppung der Seuche zu minimieren. An größeren Übergängen wie Kittsee und Nickelsdorf wurden zudem Seuchenteppiche ausgelegt.
Maßnahmen zur Seuchenbekämpfung
Die burgenländische Landeshauptmann-Stellvertreterin Anja Haider-Wallner besuchte den Grenzübergang Klingenbach, wo ein Seuchenteppich im Einsatz war. Ein zusätzlicher Fahrstreifen wurde bereits für Montag vorbereitet. Haider-Wallner betont, dass die Grenzkontrollen zwar das Risiko verringern können, eine vollständige Einschleppung jedoch nicht verhindern.
Um die Ausbreitung der Krankheit weiter einzudämmen, wurden die Bürgerinnen und Bürger aufgefordert, nicht notwendige Fahrten in die betroffenen Regionen zu vermeiden. Besuche von Ställen sollten ebenfalls unterlassen werden, um Wildtiere nicht zu verschrecken.
Versicherungsleistungen und Entschädigungen
Die Auswirkungen der Maul- und Klauenseuche reichen über die Grenzschließungen hinaus. Tierversicherungen bieten Entschädigungsleistungen im Fall eines Seuchenausbruchs an, wie lko.at erläutert. Diese Entschädigungen variieren je nach Anbieter und Produkt. Insbesondere die Österreichische Hagelversicherung und die R+V Allgemeine Versicherung sind dabei von Bedeutung.
Es wird empfohlen, Tierversicherungen in Regionen außerhalb der behördlichen Sperrzonen abzuschließen. Trotz möglicher Wartezeiten solle man sich absichern, um finanzielle Einbußen minimieren zu können. Es ist darauf hinzuweisen, dass eine neueinstieg in die Ertragsausfallsversicherung für Rinder, Schweine, Schafe und Ziegen bis zum 2. April 2025 möglich war.
Die Entschädigung für Tiere, die aufgrund behördlicher Anordnung getötet werden, erfolgt durch den Bund gemäß dem Tiergesundheitsgesetz. Für Unternehmen, die selbst durch rechtswidriges Verhalten zur Seuchenverbreitung beigetragen haben, entfallen diese Entschädigungen jedoch.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Maßnahmen zur Bekämpfung der Maul- und Klauenseuche sowohl die Schließung von Grenzübergängen als auch Versicherungsleistungen umfassen, die darauf abzielen, die wirtschaftlichen Folgen für die betroffene Landwirtschaft zu mindern.
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