
Am 27. März 2025 hat der österreichische Nationalrat einstimmig der Begradigung der Grenze im Egelsee zwischen Vorarlberg und Liechtenstein zugestimmt. Diese Entscheidung zielt darauf ab, den unregelmäßigen Grenzverlauf anzupassen und betrifft eine Fläche von jeweils 239 Quadratmetern, die zwischen beiden Staaten getauscht wird. Die Diskussionen im Parlament waren zuvor intensiv, jedoch war die Zustimmung der Abgeordneten eindeutig.
Der FPÖ-Abgeordnete Gernot Darmann äußerte Kritik zur Bedeutung dieser Entscheidung, während SPÖ-Abgeordneter Jörg Leichtfried die Relevanz der Grenzregelung und die Länge der betroffenen Grenze von 35 Kilometern hob hervor. Diese Grenzbegradigung ist nicht nur ein technisches Detail, sondern hat auch tiefergehende Auswirkungen auf die Beziehung zwischen den beiden Nachbarländern.
Hintergrund der Grenzänderung
Der ursprüngliche Egelsee wurde bereits zu Beginn des 19. Jahrhunderts trockengelegt. Zwischen 2011 und 2013 wurde ein neuer Rückhalteweiher an der Esche, dem Grenzbach, angelegt. Dieser neue Weiher hat sich mittlerweile nicht nur als ein wichtiger Bestandteil des Hochwasserschutzes etabliert, sondern auch zu einem Biotop entwickelt. Im neuen Gewässer wurden verschiedene Vogelarten sowie ein Biber gesichtet, die das ökologisch relevante Umfeld bewohnen.
Obwohl der Grenzverlauf bisher unverändert blieb, führte dies zu einem Zickzackkurs durch das Gewässer, der in der Vergangenheit immer wieder für Verwirrung sorgte. Der Vorarlberger Landtag hatte der Grenzänderung bereits im Juni des Vorjahres zugestimmt, was die rechtlichen Grundlagen für die geplante Anpassung schuf. Um dies zu ermöglichen, war eine Änderung des Verfassungsgesetzes von 1968 erforderlich, das die Grenze zu Liechtenstein regelt.
Rechtliche Grundlagen
Die Anpassung verdeutlicht auch die Relevanz internationaler Regelungen. Die Helsinki-Regeln, die für alle grenzüberschreitenden Einzugsgebiete gelten, betonen das Recht angrenzender Staaten auf einen gerechten Anteil an Wasserressourcen. Diese Regeln berücksichtigen zahlreiche Faktoren, einschließlich der Geografie und Hydrologie des Einzugsgebiets sowie der wirtschaftlichen und sozialen Bedürfnisse der Anrainerstaaten. Sie verpflichten alle Anliegerstaaten zur Beachtung nachhaltiger Praktiken beim Umgang mit gemeinsamen Wasserressourcen.
Zusätzlich enthalten die Helsinki-Regeln Empfehlungen zur Beilegung von Streitigkeiten über die Nutzung solcher Wasserläufe. Ein entscheidendes Element dieser Regelungen ist der Schutz der Wasserressourcen vor Verschmutzung, was besonders in współczesnych internationalen Beziehungen von großer Relevanz ist.
Die Einigung des Nationalrats zur Begradigung der Grenze im Egelsee mag auf den ersten Blick wie ein technisches Anliegen wirken, stellt jedoch einen bedeutenden Schritt in der länderübergreifenden Zusammenarbeit zwischen Österreich und Liechtenstein dar, der sowohl ökologischen als auch rechtlichen Herausforderungen gerecht wird.
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