Die Geringfügigkeitsgrenze in Österreich erlebt eine signifikante Anhebung. Ab dem 1. Januar 2025 wird dieser Betrag von derzeit 518,44 Euro auf 551,10 Euro steigen, was etwa 33 Euro mehr bedeutet. Dieser Anstieg folgt einem klaren Trend, wie die vergangenen Jahre zeigen: Im Jahr 2023 lag die Grenze bei 500,91 Euro, während sie im Jahr 2022 485,85 Euro betragen hatte. Dieser stetige Anstieg reflektiert eine nur positive Entwicklung für geringfügig Beschäftigte, die von dieser Regelung profitieren können. Diese Informationen hat 5min.at veröffentlicht.
Rechte und Versicherungen für Geringfügig Beschäftigte
Geringfügig Beschäftigte profitieren nicht nur von höheren Einkommensgrenzen, sondern auch von spezifischen arbeitsrechtlichen Ansprüchen, ähnlich wie Teilzeit- und Vollzeitbeschäftigte. Diese umfassen das Recht auf Urlaub, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und eine Abfertigung. Außerdem haben sie Anspruch auf Sonderzahlungen, wie zum Beispiel Urlaubs- und Weihnachtsgeld, wenn dies im Kollektivvertrag festgelegt ist, berichtet die Arbeiterkammer.
Ein wichtiges Datum steht bevor: Wer im Jahr 2024 über der neuen Geringfügigkeitsgrenze verdient, wird automatisch kranken- und pensionsversichert. Geringfügig Beschäftigte sind daher nicht verpflichtet, sich selbst zu versichern, allerdings können sie dies gegen einen monatlichen Beitrag von 73,20 Euro tun. Zudem sind sie stets unfallversichert, wenn der Arbeitgeber sie bei der Österreichischen Gesundheitskasse anmeldet. Wesentliche Punkte, die Arbeitnehmer beachten sollten, sind die Regeln zur Arbeitszeit und die Vorgaben zu Feiertagen, die eingehalten werden müssen.
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