In einem aufsehenerregenden Fall hat eine 87-jährige Frau aus dem Bezirk Braunau, die an einer demenziellen Erkrankung leidet, in einem Gerichtsverfahren gegen die Pensionsversicherungsanstalt (PVA) gewonnen. Trotz ihrer nachweislich erheblichen Pflegebedürftigkeit wurde ihr Pflegegeld zunächst auf Stufe 2 festgelegt. Dies entspreche nicht dem tatsächlichen Pflegeaufwand, berichtete die Arbeiterkammer Oberösterreich. Ihre Tochter, die sich intensiv um die betagte Mutter kümmert, intervenierte, nachdem die PVA eine Erhöhung des Pflegegeldes abgelehnt hatte.
Infolgedessen hat die Arbeiterkammer den Fall vor Gericht gebracht. Die medizinische Beurteilung zeigte, dass die Frau mehr als 180 Stunden Pflege pro Monat benötigt, zuzüglich eines Erschwerniszuschlags von 45 Stunden. Durch diesen erfolgreichen Einsatz wurde die Frau schließlich in die höchste Pflegestufe, Stufe 5, eingestuft. „Wenn Bescheide dem Gesundheitszustand und dem Pflegebedarf der Betroffenen nicht gerecht werden, können sich unsere Mitglieder und ihre Angehörigen auf die rechtliche Unterstützung der AK verlassen“, stellte AK-Präsident Andreas Stangl fest. Dies unterstreicht die Wichtigkeit einer angemessenen Einstufung von Pflegeleistungen, die entscheidend für die Lebensqualität der Betroffenen ist.
Pflegegeldanspruch und -stufen
<pDer Fall hebt auch die allgemeinen Ansprüche auf Pflegegeld in Österreich hervor. Menschen, die pflegebedürftig sind, haben einen Rechtsanspruch auf Pflegegeld, dessen Höhe vom Umfang der notwendigen Pflege abhängt. Voraussetzung ist ein Pflegebedarf von mehr als 65 Stunden monatlich, der durch eine ärztliche Untersuchung festgestellt wird. Das Pflegegeld gibt es in insgesamt sieben Stufen und wird je nach Bedarf angepasst. Diese Regelungen sind nicht nur wichtig für die Betroffenen selbst, sondern stellen auch eine wesentliche Unterstützung für die Angehörigen dar, die in vielen Fällen die Hauptverantwortung für die Pflege tragen, wie arbeiterkammer.at erklärt.
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