
Am Donnerstag, dem 20. März 2025, startete vor dem Obersten Gerichtshof (OGH) die endgültige Verhandlung zur Buwog-Affäre, einer der bedeutendsten Korruptionssagen der Zweiten Republik. Dabei wird über die Verurteilungen von Karl-Heinz Grasser, dem ehemaligen Finanzminister, sowie seiner Komplizen Walter Meischberger und Peter Hochegger entschieden. Grasser, der im Dezember 2020 zu acht Jahren Haft verurteilt wurde, stand während der Verhandlung persönlich vor Gericht. Seine Anwälte trugen Nichtigkeitsbeschwerden vor, in denen sie argumentierten, dass instanzierte Urteile über sein Leben entscheiden könnten, wie puls24.at berichtete.
Die Causa Buwog zog bereits seit über einem Jahrzehnt die Aufmerksamkeit der Justiz auf sich. Die Ermittlungen begannen 2009, als bei einem Verfahren zur Causa Immofinanz verdächtige Geldflüsse aufgedeckt wurden, die eine Provision von fast zehn Millionen Euro umfassten, die Grasser, Meischberger und Hochegger angeblich erhalten haben. Der OGH wird in den kommenden Tagen darüber entscheiden, ob die bisherigen Urteile Bestand haben oder aufgehoben werden. Damit steht nicht nur das Schicksal der Angeklagten auf dem Spiel, sondern auch das Vertrauen in die österreichische Justiz, wie 5min.at informierte.
Rechtsstreit und finanzielle Unregelmäßigkeiten
Im Jahr 2004 privatisierte Grasser die "Bauen und Wohnen GmbH" (Buwog), bei der 60.000 Wohnungen für 961 Millionen Euro an ein Konsortium verkauft wurden. Dieser Vorgang geriet in die Kritik, da er unter nicht transparenten Bedingungen stattfand. Die endgültige Aufdeckung der Vorwürfe erfolgte in der Finanzkrise, als bei Ermittlungen der Constantia Privatbank Zahlungen in zweistelliger Millionenhöhe an Lobbyisten entdeckten wurden. Die Buwog-Affäre könnte nun einen entscheidenden Wendepunkt erreichen. Der OGH könnte die Urteile bestätigen und das Oberlandesgericht dann über die Strafhöhe entscheiden oder die Urteile aufheben, was eine Neubewertung der Vorwürfe zur Folge hätte.
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