In Österreich stehen Veränderungen bei der Abfallentsorgung an. Seit einem Jahr erfolgt die Sammlung von Leicht- und Metallverpackungen gemeinsam in der Gelben Tonne oder im Gelben Sack. Dies wurde von Vizebürgermeisterin Sarah Katholnig bekannt gegeben, die anmerkte, dass die Einführung eines Einwegpfands für Kunststoff-Getränkeflaschen und Getränkedosen zu mehr Platz in den Behältern führt. Ab dem 1. Jänner 2026 wird die Sacksammlung in einem sechswöchentlichen Intervall durchgeführt, was erste Auswirkungen auf die Abholfrequenz hat.
In die Gelbe Tonne bzw. in den Gelben Sack dürfen nur Verpackungen aus Kunststoff und Metall gegeben werden. Zulässige Beispiele für die Entsorgung sind unter anderem Kunststoffflaschen, Joghurtbecher, Aluschalen sowie Konservendosen. Am Samstag, den 13. Dezember, wird zudem im Altstoffsammelzentrum in der Drauwinkelstraße ein Repair Café veranstaltet, das in Kooperation mit der Reparatur Initiative realisiert wird. Von 9 bis 12 Uhr können in diesem Rahmen kaputte Gegenstände kostenlos repariert werden, wobei auch Wissen vermittelt und Ressourcen gespart werden sollen.
Regulatorische Änderungen und deren Einfluss auf Unternehmen
Die Entwicklungen in Österreich sind Teil eines größeren Trends, der auch durch die neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR) vorangetrieben wird. Diese wird nationale Gesetze verschärfen und einheitliche Standards setzen, die Unternehmen bis zum Jahr 2025 zur Anpassung ihrer Prozesse zwingen. Andernfalls könnten Strafen und Vertriebsbeschränkungen drohen. Die Deutsche Recycling bietet in diesem Zusammenhang eine unverbindliche Prüfung der individuellen Pflichten an, die für Unternehmen, die Produkte in Verpackungen an Endkunden vertreiben, von Bedeutung ist.
Ein umfangreicher Service wird seitens der Deutschen Recycling angeboten. Dieser umfasst nicht nur die Registrierung bei LUCID, sondern auch den Abschluss von Systembeteiligungsverträgen, Mengenmeldungen und Dokumentationen. Unternehmen erhalten 100 Prozent Rechtssicherheit ohne eigenen Verwaltungsaufwand. Zudem werden internationale Lösungen für EPR-Compliance in anderen EU-Ländern bereitgestellt.
Einwegpfandregelung und Rücknahmemöglichkeiten
Parallel zu den Änderungen in der Verpackungsentsorgung wurde die Einwegpfandregelung für Getränke eingeführt. Verkaufsstellen, die Getränke in Einwegverpackungen anbieten, sind verpflichtet, leere Flaschen und Dosen zurückzunehmen und den Pfandbetrag auszuzahlen. Die Rücknahme kann entweder manuell eller über Rücknahmeautomaten erfolgen. Die einfachste Rückgabe erfolgt in der Regel im Lebensmittelhandel oder Supermarkt. Wichtig zu wissen ist, dass Verkaufsstellen ohne Rücknahmeautomaten nur die Einwegverpackungen zurücknehmen müssen, die sie selbst anbieten.
Diese Rücknahmepflicht ist unabhängig von der Marke der angebotenen Getränke. Beispielsweise muss eine Bäckerei, die Getränke in 0,5 Liter PET-Flaschen verkauft, auch Flaschen anderer Marken zurücknehmen, sofern es sich um handelsübliche Verkaufszahlen handelt. Nur eine beschränkte Anzahl von Flaschen, nämlich 1–2, muss in dem Fall zurückgenommen werden.
Diese umfangreichen Maßnahmen und Informationen verdeutlichen die laufenden Bemühungen in Österreich, Abfallwirtschaft sowie Recyclingverfahren zu optimieren und die Umweltbelastungen zu verringern.