Die Gehälter der Arbeitnehmer an den staatlichen Universitäten in Österreich steigen ab dem 1. Februar 2025 um 3,8 Prozent. Dies ist eine Anpassung an die Inflationsrate, die für 2025 berechnet wurde. Zusätzlich erhalten Arbeitnehmer in den unteren Gehaltsstufen im Verwaltungsbereich einen Mindestbetrag von 100 Euro, was ihre prozentuale Erhöhung weiter anhebt, wie 5min.at berichtete. Diese Gehaltserhöhungen profitieren nicht nur das allgemeine Personal, sondern auch wissenschaftliche und künstlerische Mitarbeiter. Zudem wurden grundlegende Verbesserungen in den Gehaltsschemata erzielt. Beispielsweise wird für das Gehaltsschema B1, das Beschäftigte außerhalb der Professoren-Schemata umfasst, eine neue Gehaltsstufe am Ende der Dienstzeit eingeführt.
Details zu Gehaltserhöhungen
Ab dem 1. Januar 2025 tritt für das Personal nach altem Dienstrecht eine Gehaltserhöhung von 3,5 Prozent in Kraft, wobei die Erhöhungen zwischen mindestens 82,40 Euro und maximal 437,80 Euro liegen. Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Vereinbarung, dass die Anpassungen im Jahr 2026 um 0,3 Prozent über der ermittelten Inflation liegen müssen, wie der Österreichische Presseverband (OTS) berichtet. Der Universitätslehrer:innenverband hat die positive Entwicklung der Gehaltserhöhung, die über dem Abschluss für den öffentlichen Dienst liegt, hervorgehoben, wünscht sich jedoch eine Anpassung des Wirksamkeitsbeginns auf den 1. Januar für zukünftige Erhöhungen.
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