
Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig (ÖVP) warnt vor einer erhöhten Ausbreitungsgefahr der Maul- und Klauenseuche (MKS) zu Ostern. Der Minister sieht das Risiko als gesteigert an, besonders aufgrund von Rückreisen aus betroffenen Ländern und der erhöhten Reiseaktivität während der Osterfeiertage. Besonders die Märkte, auf denen Produkte unbekannter Herkunft angeboten werden, stellen ein zusätzliches Risiko dar. Totschnig appelliert an die Bevölkerung, Hygienevorgaben einzuhalten und kein frisches Fleisch, Rohmilch oder Futtermittel aus betroffenen Regionen mitzubringen. Bis Mittwochabend gab es in Österreich keinen MKS-Fall.
In den vergangenen Wochen gab es jedoch besorgniserregende Entwicklungen in der Region. Ungarn und die Slowakei meldeten am 25. und 26. März 2025 weitere Ausbrüche der MKS. Ein neu bestätigter Fall in Ungarn liegt zudem in unmittelbarer Grenznähe zu Österreich. Die Situation hat dazu geführt, dass das Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMASGPK) neue Schutzmaßnahmen beschlossen hat, die am 5. April 2025 in Kraft traten.
Neue Verordnung und Sofortmaßnahmen
Die neue Verordnung zur Bekämpfung der MKS umfasst erweiterte Vorgaben zu Importbeschränkungen, Biosicherheitsmaßnahmen sowie die betriebliche Eigenverantwortung. Betriebe sind verpflichtet, Biosicherheitsmaßnahmen selbstverantwortlich und auf eigene Kosten umzusetzen. Zudem müssen sie eine Risikoabschätzung zur Biosicherheitslage an ihrem Betrieb vornehmen und ein Besuchsprotokoll für betriebsfremde Personen führen, die die Stallräume betreten. Bestehende Maßnahmen wie das Einfuhrverbot für lebende Tiere und frisches Fleisch aus Ungarn und der Slowakei bleiben in Kraft.
Ein zentraler Teil der Maßnahmen sind die eingerichteten Überwachungszonen sowie die Schließung von 32 kleineren Grenzübergängen zur Verhinderung des Seucheneintrags. Diese Maßnahmen wurden notwendig, um eine Einschleppung der MKS zu verhindern und eine frühzeitige Erkennung des Virus zu gewährleisten. Innerhalb der Überwachungszonen sind ergänzende Biosicherheitsmaßnahmen verpflichtend, und die epidemiologische Lage wird kontinuierlich durch die AGES bewertet.
Die Bedeutung der Eigenverantwortung
Das BMASGPK hebt die Wichtigkeit der Eigenverantwortung aller Landwirte und Tierhalter hervor, um die Tiergesundheit und die landwirtschaftliche Produktion in Österreich zu sichern. Alle bisher untersuchten Proben in Österreich waren negativ, doch die aktuellen Ausbrüche in Nachbarländern machen besonders die Einhaltung der neuen Verordnungen unabdingbar.
Zusätzlich zu den Maßnahmen zur Bekämpfung der MKS kündigte Minister Totschnig an, dass bis Mitte 2026 ein Plan zur Umsetzung des EU-Renaturierungsgesetzes vorgelegt werden muss. Totschnig zeigt sich optimistisch bezüglich der Vorlage eines österreichischen Klimagesetzes in den kommenden Monaten und betont die Notwendigkeit, die betroffenen Parteien einbezogen werden sollten.
Die Herausforderungen, vor denen die österreichische Landwirtschaft steht, sind vielschichtig. Neben der MKS-Bekämpfung sind auch wichtige gesetzliche Regelungen zur Schweinehaltung in Planung, um die Schweineproduktion in Österreich bis Ende Mai 2025 zu sichern.
Die aktuellen Ereignisse verdeutlichen die Notwendigkeit umfassender Maßnahmen und die Bedeutung der Zusammenarbeit zwischen Regierung und Landwirtschaft, um die Tiergesundheit in Österreich zu gewährleisten.
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