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Gasversorger müssen Versorgungssicherheitskonzepte erstellen, um Abhängigkeit von russischem Erdgas zu reduzieren

Im Rahmen einer Nationalratssitzung wurde beschlossen, dass Gasversorger ab einer bestimmten Größe dazu verpflichtet werden, Versorgungssicherheitskonzepte zu erstellen. Diese Maßnahme dient sowohl zur Sicherstellung der Gasversorgung im Falle eines Ausfalls als auch zur schrittweisen Reduktion der Abhängigkeit von russischem Erdgas. Die erforderliche Zweidrittelmehrheit im Nationalrat wurde durch die Stimmen der ÖVP, der Grünen und der SPÖ erreicht.

Diese Entscheidung folgt auf weitere gesetzliche Änderungen im Energiebereich. Zur Förderung der Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff werden Bundesmittel in Höhe von bis zu 820 Mio. € für Wasserstofferzeugungsprojekte bereitgestellt. Zusätzlich werden neue Auflagen für Energieversorgungsunternehmen eingeführt, um Preismissbrauch durch marktbeherrschende Anbieter zu verhindern.

Während der Sitzung wurde auch ein Abänderungsantrag eingebracht, der Ärzt:innen bis Ende März 2025 ein Honorar von 15 € für die Durchführung einer COVID-Impfung zusichert. Diese Maßnahme soll die Kontinuität der Impfkampagne unterstützen.

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Des Weiteren wurden erweiterte Leistungen für Eltern beschlossen. Eine neue Regelung sieht die Einführung eines Sonderwochengeldes vor, das Müttern zugutekommt, die sich noch in Karenz befinden, aber kein Kinderbetreuungsgeld mehr beziehen und ein weiteres Kind bekommen. Zudem haben Frauen, die eine Fehlgeburt in einem fortgeschrittenen Stadium der Schwangerschaft erleiden, Anspruch auf die Betreuung durch eine Hebamme. Darüber hinaus wird ein „Papamonat“ für Grundwehrdiener und Zeitsoldaten eingeführt, um die Attraktivität der Miliz zu steigern.

Ein weiterer Schwerpunkt der Sitzung war die Regelung des Arbeitsmarktzugangs für Ukrainer:innen. Zukünftig erhalten vertriebene Ukrainer:innen, die innerhalb der letzten zwei Jahre mindestens zwölf Monate in Österreich gearbeitet haben und selbsterhaltungsfähig sind, die „Rot-Weiß-Rot-Karte plus“. Zusätzlich wird die Digitalisierung im AMS vorangetrieben, indem die Beantragung von Arbeitslosengeld und die Kommunikation zwischen Betreuer:innen und Kund:innen ab Mitte 2025 vorrangig elektronisch erfolgen soll.

Die Nationalratssitzung brachte auch Beschlüsse in den Bereichen Medienprivileg und Datenschutz. Aufgrund eines VfGH-Urteils wurde das Medienprivileg im Datenschutzgesetz neu geregelt, wobei das Redaktionsgeheimnis und der Quellenschutz unangetastet bleiben. Zudem haben Personen, die sich gegen die Nennung ihres Namens in parlamentarischen Anfragen oder Anträgen wehren wollen, ab 2025 die Möglichkeit, sich an das Parlamentarische Datenschutzkomitee als neue Aufsichtsbehörde zu wenden.

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Weitere Themen, die in der Nationalratssitzung behandelt wurden, waren unter anderem die Agrardiesel-Vergütung, Schulbauprojekte, die Stärkung der Cybersicherheit und Energieeffizienz sowie Debatten über Sicherheit und Zuwanderung. Karl-Arthur Arlamovsky wurde als neuer Nationalratsabgeordneter angelobt, der das Mandat von Helmut Brandstätter übernimmt, der ins Europäische Parlament wechselt.

Diese Zusammenfassung basiert auf Informationen aus einer Artikel des österreichischen Parlaments (www.parlament.gv.at).

Quelle/Referenz
parlament.gv.at

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