Im Jahr 2024 wurden in Österreich insgesamt 30.700 Fundgegenstände gemeldet, was einem Rückgang von drei Prozent im Vergleich zum Vorjahr entspricht. Besonders in Salzburg kam es zu einem Anstieg der eingereichten Fundsachen, wo fast 3.000 Objekte abgeben wurden. Laut ÖBB-Sprecher Robert Mosser stehen Rucksäcke mit 506 Exemplaren an der Spitze der Liste der verlorenen Gegenstände, gefolgt von 450 Handys und 366 Geldbörsen. Aber auch ungewöhnliche Funde gingen nicht an den Passagieren vorbei: Zwei Beatmungsgeräte und eine Ukulele wurden in den Zügen gefunden, welche schnell ihren Eigentümern zurückgegeben werden konnten. Ein erfreuliches Ergebnis ist, dass vier von zehn Fundsachen bisher erfolgreich zu ihren Besitzern zurückgebracht werden konnten, wie salzburg.orf.at berichtet.
Beim Thema Fundsachen ist auch wichtig zu wissen, was mit den gefundenen Gegenständen passiert. Gemäß den Vorschriften müssen Fundstücke mit einem Wert über zehn Euro der zuständigen Behörde, meist dem Fundbüro oder der Polizei, gemeldet werden. Dies ist entscheidend, da das Versäumnis, einen wertvollen Fund zu melden, als Fundunterschlagung gilt und mit Geldbußen oder sogar Freiheitsstrafe geahndet werden kann. Wenn die Fundsache richtig abgegeben wird, hat der Finder Anspruch auf einen Finderlohn: Bei Werten bis zu 500 Euro beträgt dieser fünf Prozent, bei höheren Werten sinkt der Prozentsatz auf drei Prozent für alles, was den Betrag übersteigt, wie dasfinanzen.de erklärt. Zudem gilt: Nach sechs Monaten ohne Rückmeldung des Eigentümers wird die Fundsache Eigentum des Finders.
Wichtige rechtliche Rahmenbedingungen
Das Finden von Geld, etwa in Form von Bargeld, unterliegt ebenfalls strengen Vorschriften. Beträge über zehn Euro müssen gemeldet werden, andernfalls macht man sich strafbar. Es ist also klar: Fundsachen sind rechtlich gesehen nicht herrenlos, und die Verantwortung liegt beim Finder, das Eigentum anzumelden. Wer unsicher ist, sollte sich umgehend bei der zuständigen Behörde melden. Die Aufbewahrungsfrist für Fundsachen beträgt üblicherweise sechs Monate, bevor sie in das Eigentum des Finders übergehen, allerdings nur unter der Bedingung, dass der Fund ordnungsgemäß angezeigt wurde.
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