FPÖ und Grüne haben heute, am 21.01.2026, eine „Drittelbeschwerde“ gegen die umstrittene Messenger-Überwachung beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) eingereicht. Diese Maßnahme, die im Juli des vergangenen Jahres vom Nationalrat beschlossen wurde, sorgt für erhebliche Kontroversen, da sowohl die Freiheitlichen als auch die Grünen das große Missbrauchspotenzial und die damit verbundenen Eingriffe in die Grundrechte als unverhältnismäßig erachten. Laut [oe24] liegt die Befürchtung nahe, dass solch technische Instrumente den Datenschutz massiv gefährden könnten.

Die von der Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst (DSN) geführte Überwachung erlaubt es dem Staat, unverschlüsselte und verschlüsselte Nachrichten bei Diensten wie WhatsApp und Signal auszulesen. Die Regelung, die mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ und NEOS im Innenausschuss des Parlaments genehmigt wurde, soll nun Infostunden im Hinblick auf verfassungsgefährdende und terroristische Aktivitäten ermöglichen. Auch der Zugang zu Verkehrsdaten wird dem Staat künftig erlaubt, was erneut Bedenken hinsichtlich des Schutzes der Privatsphäre aufwirft.

Gesetzliche Grundlagen und Technische Kontrollen

Das Überwachungsgesetz beschreibt den rechtlichen Rahmen, unter dem solche Maßnahmen stattfinden dürfen. Es sieht vor, dass Überwachungsmaßnahmen strengen rechtlichen und technischen Kontrollen unterliegen, wobei das Bundesverwaltungsgericht und ein unabhängiger Rechtsschutzbeauftragter zentrale Prüf- und Genehmigungsfunktionen übernehmen. Kritiker der Regelung, insbesondere aus den Reihen von FPÖ und Grünen, warnen vor der unzureichenden Transparenz bezüglich der Überwachungssoftware und plädieren für eine strikte Trennung zwischen Nachrichtendienst und Staatsschutz.

Die Überwachung kann grundsätzlich für drei Monate angeordnet werden, eine Verlängerung ist möglich. Dies wirft ernsthafte Fragen nach der Verhältnismäßigkeit und der staatlichen Legitimität zur Nutzung der notwendigen Software auf, wie die Grünen anmerken. FPÖ-Sicherheitssprecher Gernot Darmann sieht diese Vorgänge als unverhältnismäßigen Eingriff in die Bürgerrechte an und fordert stattdessen eine personelle und budgetäre Stärkung der DSN zur Bekämpfung des islamistischen Terrorismus.

Gesellschaftliche Diskussion und Widerstand

Die aktuelle Diskussion um die Messenger-Überwachung ist Teil eines umfangreicheren gesellschaftlichen Dialogs über den Balanceakt zwischen öffentlicher Sicherheit und dem Schutz der Privatsphäre. Überwachungsmaßnahmen müssen laut [oe24] verhältnismäßig sein und einen konkreten Verdacht auf schwere Straftaten erfordern. Die Notwendigkeit der neuen Regelung, um den Verfassungsschutz zu modernisieren und gegen terroristische Bedrohungen zu operieren, wurde von Innenminister Gerhard Karner und Staatssekretär Jörg Leichtfried betont.

Der Widerstand gegen die Maßnahme ist jedoch stark. Auch NEOS-Abgeordnete innerhalb der Koalition kritisierten die Regelung, die als zu weitreichend empfunden wird. Die Opposition hat zudem Entschließungsanträge eingebracht, die jedoch keine Mehrheit fanden.

Die Kritik an der Messenger-Überwachung zeigt sich besonders in der Diskussion über die jeweiligen Anwendungsbereiche und Formen der Überwachung, die von der Telekommunikationsüberwachung bis hin zu Videoüberwachungen und längeren Observationen reichen. Auch hier bleibt die Gesellschaft gefordert, die Balance zwischen Sicherheitsbedenken und dem Schutz der Bürgerrechte zu wahren.

Insgesamt zeichnet sich ab, dass die Einführung dieser Maßnahme sowohl politische als auch gesellschaftliche Spannungen hervorrufen wird, und die kommende Entscheidung des VfGH wird entscheidend für die künftige Handhabung der Überwachungsgesetze in Österreich sein.