In einer schockierenden Welle von Gewalt wurden in Deutschland zwei getrennte Vorfälle von schwerer Körperverletzung offenbar, die Ermittler und die Öffentlichkeit gleichermaßen erschüttern. Bei einem Vorfall in Österreich wurde einem 22-jährigen Mann für einen brutalen Angriff auf ein anderes Lokalbesucher eine Haftstrafe von 26 Monaten auferlegt, zu der noch 17 Monate aufgrund vorheriger Verurteilungen hinzukamen. Dies bedeutet, dass der Angreifer mehr als dreieinhalb Jahre im Gefängnis verbringen muss, wie ORF Kärnten berichtete. Der Angriff geschah gegen 5:30 Uhr in einem Frühbar. Videoaufnahmen zeigen den Angeklagten, der sein Opfer mit einem heftigen Stoß zu Boden wirft, was zu den schweren Verletzungen des Opfers führte, das tagelang auf der Intensivstation um sein Leben kämpfte.
Ein weiterer Vorfall ereignete sich am 3. Juni in Anklam, als ein Polizist in eine Wohnung im Trinkermilieu gerufen wurde und einen blutüberströmten, fast nackt gefesselten Mann fand, der offenbar über Stunden hinweg gefoltert worden war. Der 59-jährige Polizist berichtete, dass das Opfer unter anderem mit einem Hakenkreuz und anderen Folterwerkzeugen verletzt wurde, während die Angeklagten – zwei Männer, beide 50 Jahre alt – sich vor Gericht wegen gefährlicher Körperverletzung und Freiheitsberaubung verantworten müssen, wie Nordkurier berichtete. Die schockierenden Details der Verletzungen und die Umstände des Verbrechens werfen Fragen auf über den Grad der Gewaltbereitschaft in diesem Milieu und die möglichen strafrechtlichen Konsequenzen für die Angeklagten.
Prozess und Auswirkungen
Der Prozess gegen die beiden Angeklagten in Anklam wird von gesellschaftlichem Interesse begleitet, insbesondere da das Opfer nicht anwesend ist und die mutmaßliche Hauptzeugin, die Schwester des Angeklagten, verstorben ist. Dies könnte den Ermittlungsspielraum erheblich einschränken und die Suche nach Gerechtigkeit für den geschundenen Mann erschweren. Einschätzungen über die Schwere der Verletzungen deuten an, dass die Obergrenze zwischen Körperverletzung und versuchtem Totschlag erreicht sein könnte, was zu hohen Strafen führen kann. Der Richter und die Staatsanwaltschaft haben bereits angekündigt, am 12. Dezember mit der Verhandlung fortzufahren und weitere Zeugenvernehmungen durchzuführen.
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