Flughafen-Fiasko: Harderin landet in Zürich statt auf Kreta!

Condor reagiert auf Flugchaos: Passagiere blieben nach Umleitungen und Wetterproblemen in Zürich hängen. Erfahren Sie mehr über Ihre Rechte.
Condor reagiert auf Flugchaos: Passagiere blieben nach Umleitungen und Wetterproblemen in Zürich hängen. Erfahren Sie mehr über Ihre Rechte. (Symbolbild/DNAT)

Hard, Österreich - Ein unglücklicher Flug ins sonnige Kreta hat für Jacqueline aus Hard und ihre Freunde in einer traumatischen Erfahrung geendet. Ursprünglich angereist, um den 30. Geburtstag einer Freundin zu feiern, fanden sich die Reisenden nach zwei Tagen in Zürich wieder, ohne ihr Ziel erreicht zu haben. Der Flug DE1234 von Zürich nach Heraklion, der 137 Passagiere und sechs Besatzungsmitglieder an Bord hatte, wurde aufgrund extremer Wetterbedingungen mit starkem Wind am Flughafen Heraklion mehrfach umgeleitet und führte schließlich zu einem unerwarteten Zwischenstopp über Nacht in Thessaloniki.

Condor, die Ferienfluggesellschaft, zu der der Flug gehörte, entschuldigte sich bei den Passagieren und wies darauf hin, dass die Sicherheit der Reisenden und der Besatzung oberste Priorität habe. Laut den offiziellen Informationen war es aufgrund eines hohen Verkehrsaufkommens in Athen nicht möglich, das Gepäck der Passagiere auszuladen. Condor empfiehlt betroffenen Fluggästen, sich direkt an den Kundenservice zu wenden, um Optionen für Erstattungen und Umbuchungen zu klären.

Hintergründe zu Condor und Fluggastrechten

Condor ist eine bedeutende Ferienfluggesellschaft, die jährlich über 7 Millionen Kunden zu rund 80 Zielen weltweit transportiert. Der Hauptsitz befindet sich in Frankfurt am Main, und die Airline gehört zur Thomas Cook Group. Für Fluggäste, die mit Condor reisen, gilt die EU-Fluggastrechteverordnung. Diese Regelung facettiert Entschädigungen bei Verspätungen und Ausfällen. Passagiere haben bei einer Verspätung von mehr als drei Stunden Anspruch auf Entschädigungen und bei Flugausfällen können bereits zwei Stunden Verspätung eine Entschädigung nach sich ziehen.

Die Entschädigungsbeträge sind nach Flugstrecken gestaffelt: für Kurzstrecken bis 1.500 km gibt es 250 Euro, während Mittelstrecken bis 3.500 km 400 Euro und Langstrecken über 3.500 km 600 Euro an Entschädigung bieten. Dies gilt jedoch nur, wenn außergewöhnliche Umstände wie das schlechte Wetter nicht vorliegen, was die Airline nachweisen muss. Belegpflicht und Verjährung von Ansprüchen nach drei Jahren sind ebenfalls relevante Punkte, die Fluggäste beachten sollten.

Ansprüche und Unterstützung für Passagiere

Gemäß der Fluggastrechteverordnung haben Passagiere auch bei Annullierungen und Überbuchungen Anspruch auf Entschädigungen sowie alternative Beförderung oder Erstattung. Bei langen Wartezeiten sind Fluggesellschaften zudem verpflichtet, Betreuungsleistungen anzubieten, darunter Mahlzeiten und Getränke, unabhängig davon, ob außergewöhnliche Umstände vorliegen oder nicht. Fluggäste können sich bei Zweifeln über die Begründung der Airline an Schlichtungsstellen wenden.

Zusätzlich ist es für die Passagiere von Bedeutung zu wissen, dass sie auch für Umbuchungen und verpasste Anschlussflüge Ansprüche geltend machen können, wenn diese als einheitlicher Flug gebucht wurden. Bei Flügen über Online-Portale bleibt die Airline der Vertragspartner und damit für Ansprüche verantwortlich. Falls Schadensersatzansprüche bestehen, ist es wichtig, alle Belege ordentlich zu sammeln, um diese im Bedarfsfall rechtzeitig geltend zu machen.

In Anbetracht der aktuellen Situation und den Unannehmlichkeiten, die Jacqueline und ihre Freunde erlebt haben, bleibt zu hoffen, dass sie die benötigten Erstattungen und Betreuungen in Anspruch nehmen können. Informationen zu den Fluggastrechten sind unter den verbraucherzentrale.de und flugrecht.de erhältlich.

Die Entwicklungen der vergangenen Tage verdeutlichen die Bedeutung der Fluggastrechte und die Notwendigkeit, sich als Passagier entsprechend über die eigenen Ansprüche zu informieren.

Details
Ort Hard, Österreich
Quellen