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Familiennachzug: Österreich drückt „Stopptaste“ – Was nun?

Am Mittwoch wurde in Österreich eine bedeutende Entscheidung über den Familiennachzug für Migrantinnen und Migranten getroffen. Die Regierung hat eine geplante Pause beschlossen, die klare Präzisierungen und Ausnahmen basierend auf Europarecht beinhaltet. Dies wurde von der Krone berichtet.

Ausnahmen von dieser Regelung gelten für Personen, die über gute Deutschkenntnisse verfügen und bei denen keine zusätzliche Belastung der Systeme zu erwarten ist. Zudem sind Kinder betroffen, die im Herkunftsland keine ausreichenden Bezugspersonen haben und zu ihren Eltern nachreisen können. Ebenso können vorgereiste Kinder und Jugendliche, deren Eltern im Herkunftsland die einzige Bezugsperson darstellen, von der Regelung profitieren. Wichtig ist zudem, dass Minderjährige nicht durch die Hemmung der Verfahren in die Volljährigkeit rutschen dürfen; das Alter bei Antragstellung gilt.

Regierung sieht sich am Ende der Belastbarkeit

Die Integrationsministerin, Claudia Plakolm, betonte, dass Österreich am „Ende der Belastbarkeit“ sei und man nun die „Stopptaste“ drücke. Die Pause beim Familiennachzug soll Mitte Mai beginnen und ist bis Ende September 2026 befristet. Auch wenn Anträge auf Einreise weiterhin möglich sind, wird der Verlauf des Verfahrens gehemmt, bis die Verordnung zurückgezogen oder geändert wird.

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Nach der sechsmonatigen Pause plant die Regierung, ein Kontingente-System zu erarbeiten, um den Familiennachzug künftig zu begrenzen. Diese Maßnahmen stießen auf Kritik von der FPÖ, die befürchtet, eine neue Einwanderungswelle könnte bevorstehen. FPÖ-Generalsekretär Michael Schnedlitz forderte, das Asylrecht für Personen auszuschalten, die ein sicheres Drittland durchquert haben.

Reaktionen und Bedenken

NGOs wie die Volkshilfe und Caritas äußerten Bedenken hinsichtlich der neuen Regelungen. Sie wiesen darauf hin, dass Österreich sich nicht in einer gesamtstaatlichen Notlage befinde, die es rechtfertige, europarechtliche Verpflichtungen zu brechen. Gerald Schöpfer, Präsident des Roten Kreuzes, betonte, dass erfolgreiche Integration nur in einem sicheren Umfeld möglich sei.

Diese aktuellen Entwicklungen finden ihren Platz in einem größeren europäischen Kontext, in dem seit 2015 zahlreiche Herausforderungen in der Asyl- und Flüchtlingspolitik bestehen. Wie in einem Bericht der bpb festgehalten, hat die EU seither versucht, die Regeln für Asylverfahren zu harmonisieren. Trotz Bemühungen bleiben große Unterschiede im Umgang mit Asylsuchenden in den einzelnen Ländern bestehen.

Die Zuzüge von Asylsuchenden in den Jahren 2015 und 2016 führten zu erheblichen Spannungen zwischen den EU-Staaten, was sich in der ungleichen Verteilung der Asylbewerber zeigt. Besonders Deutschland, Italien, Frankreich, Schweden und Ungarn verzeichnen die meisten Anträge. Die Kommission hatte sogar Vertragsverletzungsverfahren gegen mehrere Staaten eingeleitet, da diese gegen Asylrechtsvorgaben verstießen.

Der Druck auf die europäischen Staaten bleibt hoch, insbesondere da neue Reformen zur Dublin-Verordnung weiterhin auf sich warten lassen. Die Maßnahmen und Regelungen in Bezug auf den Familiennachzug in Österreich stehen im Rahmen dieser umfassenden und oft kontroversen Diskussion um Migration und Asyl in Europa.

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