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Familiennachzug in Gefahr: KAÖ warnt vor katastrophalen Folgen!

Die aktuelle Debatte um den Familiennachzug für Asylsuchende in Österreich hat durch die Pläne der Bundesregierung an Schärfe gewonnen. Die Katholische Aktion Österreich (KAÖ) äußert erhebliche Besorgnis darüber, dass der Familiennachzug gänzlich gestoppt werden soll. KAÖ-Präsident Ferdinand Kaineder betont: "Das Recht auf Familienleben ist ein Menschenrecht und darf nicht durch nationale Gesetzgebung ausgehebelt werden", so in einer offiziellen Stellungnahme. Die KAÖ fordert die Regierung auf, Familienzusammenführungen zu erlauben und diesen Prozess gerechter zu gestalten, um dem Leid von Betroffenen entgegenzuwirken. Die Zahl der Familienzusammenführungen ist seit Jahren rückläufig und auch die Möglichkeit, eine bessere Verteilung dieser Familien über Österreich zu ermöglichen, wird als Ansatz zur Entlastung der Hauptstädte Wien und anderer belasteter Städte gesehen, wie kathpress.at berichtet.

Herausforderungen und Risiken für Frauen und Kinder

Ein besonderes Augenmerk liegt auf den Auswirkungen eines möglichen Stopps der Familienzusammenführungen. Dies würde insbesondere Frauen treffen, die in unsicheren Lebenssituationen und oft in Flüchtlingslagern ausharren müssen. Die KAÖ warnte davor, dass, wenn reguläre Familienzusammenführungen nicht mehr möglich sind, viele Frauen mit ihren Kindern gezwungen sein könnten, sich alleine auf den gefährlichen Weg nach Europa zu machen, um zu ihren Partnern zu gelangen. Die Vizepräsidentin der KAÖ, Katharina Renner, berichtet von dramatischen Erlebnissen an der EU-Außengrenze, wo Menschen an der Einreise in die EU gehindert werden. Dort ist die Hoffnung auf ein sicheres Leben oft mit extremen Risiken verbunden.

Zusätzlich wird in der Debatte auch auf die Dublin-III-Verordnung verwiesen, die zwar die Zuständigkeit für Asylanträge regelt, jedoch auch die Wahrung der Familieneinheit und des Kindeswohls priorisieren soll. Diese Regelung könnte unter bestimmten Bedingungen dazu beitragen, dass Asylsuchende mit ihren Familienmitgliedern zusammengeführt werden. Informationen über die Voraussetzungen für eine Familienzusammenführung nach dieser Verordnung sind auf basiswissen.asyl.net detailliert aufgeführt. Wenn Familienmitglieder in verschiedenen Ländern um Asyl ersucht haben, könnte dies Chancen eröffnen, die trotz der bestehenden Herausforderungen in der aktuellen Gesetzgebung von Bedeutung sind.

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Wien, Österreich
Beste Referenz
kathpress.at
Weitere Quellen
basiswissen.asyl.net

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