
Die Debatte um den Familiennachzug in Österreich ist erneut entfacht, wie die Krone berichtet. Die Freiheitlichen unter FPÖ-Chef Herbert Kickl zeigen sich besorgt über die von der neuen Bundesregierung geplanten Maßnahmen, die ihnen nicht weit genug gehen. Rund 15.000 Flüchtlinge, die2015 Zuflucht in Österreich fanden, haben in diesem Jahr die Möglichkeit, einen Antrag auf Staatsbürgerschaft zu stellen. In der kommenden Ministerratssitzung wird voraussichtlich das vorübergehende Aussetzen des Zuzugs von Flüchtlingen beschlossen. Die ÖVP argumentiert, dass der Familiennachzug eine Dimension erreicht habe, die das Land überlaste. Vizekanzler Andreas Babler von der SPÖ stellt klar, dass es derzeit ohnehin keinen Familiennachzug aus Krisenländern wie Syrien und Afghanistan gebe.
In der Vergangenheit hatte die FPÖ sogar gefordert, den Zugang zur Staatsbürgerschaft für Flüchtlinge, die über das Asylverfahren in das Land gekommen sind, zu schliessen. Ziel war es, die bereits bestehende Zehnjahresfristen auf 15 Jahre zu verlängern, um den „Massenansturm“ von 2015 zu kontrollieren. Diese Überlegungen wurden jedoch im Zuge der gescheiterten Koalitionsgespräche eingestellt. Die gegenwärtigen gesetzlichen Bestimmungen könnten jedoch bald auf den Prüfstand kommen. So stellt das Innenministerium klar, dass jeder Antrag individuell geprüft wird und Voraussetzungen wie keine Straftaten sowie nachgewiesene Sprachkenntnisse in Deutsch gefordert sind.
Einbürgerung in Deutschland
Eine weitere relevante Entwicklung betrifft das neue Staatsangehörigkeitsgesetz in Deutschland, das seit dem 27. Juni 2024 in Kraft ist. Hier müssen Antragsteller auf Einbürgerung diverse Voraussetzungen erfüllen, wie auf der Webseite der Stadt Frankfurt (frankfurt.de) erläutert wird. Dazu zählen unter anderem ein unbefristetes Aufenthaltsrecht und ausreichende Deutschkenntnisse. Generell müssen Antragsteller auch einen Nachweis über ihre Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung erbringen.
Für besondere Lebenssituationen, wie Ehen mit deutschen Staatsbürgern oder spezifische Integrationsleistungen, können die erforderlichen Aufenthaltszeiten verkürzt werden. Das Verfahren zur Einbürgerung erfordert zudem die Vorlage umfangreicher Dokumente, einschließlich Nachweisen über die Sprachkenntnisse und die Integration in die Gesellschaft. Die Einbürgerungsgebühr beträgt für Erwachsene 255 Euro.
Ort des Geschehens
Details zur Meldung