In einem tragischen Familiendrama im Innviertel, konkret in Lengau, kam es am Freitagnachmittag zu einem äußerst schweren Vorfall. Ein 82-jähriger Mann schoss auf seine 30-jährige Enkelin während eines Streits, der offenbar um einen dreistelligen Geldbetrag geführt wurde. Die Enkelin wurde im Bauchbereich getroffen und erlitt schwere Verletzungen. Nach dem Schuss wurde sie umgehend mit einem Hubschrauber ins Krankenhaus gebracht. Der Großvater richtete kurz darauf die Waffe gegen sich selbst und beging Suizid. Die 78-jährige Großmutter war Augenzeugin des Geschehens.
Die fragliche Waffe, mit der die Tat begangen wurde, wurde vermutlich legal besessen. Dies wirft die Frage nach den psychischen und waffenrechtlichen Voraussetzungen für den Besitz von Schusswaffen auf. Laut Auris Institut ist für den legalen Waffenbesitz eine stabile Persönlichkeit notwendig, da psychische Erkrankungen die waffenrechtliche Zuverlässigkeit erheblich beeinträchtigen können.
Psychische Erkrankungen und Waffenbesitz
Gemäß den Regelungen über den Waffenbesitz müssen Behörden insbesondere bei Hinweis auf Selbst- oder Fremdgefährdung oder akuten psychischen Erkrankungen ein Gutachten einholen. Dies gilt auch bei Fällen von psychiatrischen Behandlungen, Suizidversuchen oder signifikanten Verhaltensauffälligkeiten. Die Verantwortung für die Befragung und Überprüfung dieser Aspekte liegt bei der jeweils zuständigen Waffenbehörde. Das Waffengesetz legt jedoch keine expliziten Pflichten für den Waffenbesitzer fest, was die Eignung und Zuverlässigkeit betrifft, sondern erwartet, dass die Behörde diese Faktoren bewertet.
Im Kontext des oben beschriebenen Vorfalls könnte sich die Frage nach der psychischen Verfassung des Täters aufdrängen. Kriterien wie vergangene psychiatrische Klinikaufenthalte oder Verhaltensauffälligkeiten sind entscheidend, um die waffenrechtliche Eignung zu beurteilen. Das Waffen-Online Forum weist darauf hin, dass es an den Vereinen oder Aufsichtspersonen liegt, zu erkennen, ob Bedenken hinsichtlich der Eignung eines Waffenbesitzers bestehen, jedoch existiert keine gesetzliche Verpflichtung, diese an die Behörden zu melden.
Das komplexe Zusammenspiel zwischen privatem Waffenbesitz und psychischen Erkrankungen verdeutlicht, wie wichtig eine ständige Überprüfung der waffenrechtlichen Eignung ist. Die Tragödie in Lengau könnte weitreichende Diskussionen über den verantwortungsvollen Umgang mit Waffen und die psychische Stabilität von Waffenbesitzern anstoßen.