
Ein 34-jähriger Wiener befindet sich derzeit in Untersuchungshaft, nachdem er einen waghalsigen Fluchtversuch unternommen hat. Laut Kleine Zeitung ermittelt die Polizei gegen ihn wegen versuchter schwerer Körperverletzung, Widerstand gegen die Staatsgewalt und Gemeingefährdung.
Der Vorfall ereignete sich in der Bahngasse, wo die Polizei einen auffälligen schwarzen KIA mit Wiener Kennzeichen entdeckte. Als der Fahrer das Polizeifahrzeug bemerkte, parkte er abrupt sein Auto. Die Beamten forderten den Fahrer zur Kontrolle auf, jedoch trat dieser plötzlich das Gaspedal durch und fuhr direkt auf einen Polizisten zu, der sich gerade noch zur Seite retten konnte.
Wilde Flucht durch die Stadt
Der Fahrer setzte seine Flucht mit hoher Geschwindigkeit fort und raste durch die Fußgängerzone sowie über den Josefsplatz und die Breyerstraße. Dabei befuhren er auch den Gehsteig am Erzherzog Rainer-Ring und kollidierte schließlich mit einem abgestellten Pkw in der Renngasse. Letztlich ließ der Flüchtige das Fahrzeug in der Theresiengasse zurück und versuchte zu Fuß zu entkommen, wurde jedoch kurze Zeit später von der Polizei festgenommen.
Bei der Überprüfung stellte sich heraus, dass die Kennzeichen des Fahrzeugs als gestohlen gemeldet waren. Im Auto fanden die Beamten neben weiteren gestohlenen Kennzeichentafeln auch Führerscheine, vermeintliches Diebesgut und Werkzeuge, die für kriminelle Taten genutzt werden konnten. Der 34-Jährige, der amtsbekannt ist und mehrfach wegen strafrechtlicher Delikte in Erscheinung trat, verweigerte die Aussage und verfügte zudem über keine gültige Lenkberechtigung. Das Fahrzeug hatte außerdem keine gültige Zulassung.
Rechtliche Konsequenzen für Widerstand gegen die Staatsgewalt
Wie Rechtsanwalt Flatz erklärt, gilt in Österreich der Widerstand gegen die Staatsgewalt gemäß § 269 StGB als ein schwerwiegendes Delikt. Dieses wird bereits dann begangen, wenn jemand einen Beamten an der Ausübung seiner Amtshandlung hindert oder zu einer Amtshandlung nötigt. Die maximalen Strafen können dabei bis zu drei Jahre Freiheitsentzug betragen.
Widerstand wird als besonders schwerwiegend eingestuft, insbesondere wenn der betroffene Beamte durch diese Handlungen verletzt wird. Die vorliegend angebrachten Vorwürfe könnten in diesem Fall schwerwiegende rechtliche Folgen für den flüchtenden Fahrer haben.
Der 34-Jährige wird nicht nur für seine gefährliche Fahrt zur Rechenschaft gezogen, sondern steht auch wegen seiner Vorstrafen in der Pflicht. Eine Verurteilung könnte zur Anordnung einer Freiheitsstrafe führen, die in einem früheren Fall bis zu zwei Jahren betrug, wie im OGH-Urteil vom 3. Oktober 2023 dargelegt wurde.
Die Polizei in Baden ruft zudem gefährdete Personen auf, sich bei der Polizeiinspektion Baden unter der Nummer 059133-3300 zu melden. Der Fall bleibt weiter spannend und könnte weitreichende Konsequenzen für den Täter nach sich ziehen.
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