Beamte des Stadtpolizeikommando Favoriten haben am 14. Februar 2026 einen auffälligen LKW-Fahrer auf der Raxstraße gestoppt. Der 44-jährige Lenker war nicht nur ohne gültigen Führerschein unterwegs, sondern hatte zudem eine beachtliche Alkoholisierung von 2 Promille. Laut 5min.at ergab ein Alkovortest diese alarmierenden Werte, die weit über der zulässigen Grenze liegen.
Die Polizisten hatten bereits zuvor beobachtet, wie der Fahrer vorschriftswidrig auf einer Vorrangstraße umkehrte. Bei der anschließenden Kontrolle des Fahrzeugs wurden zahlreiche technische Mängel festgestellt. Die Begutachtungsplakette des LKW war seit über einem Jahr abgelaufen, und es wurden schwerwiegende Mängel wie eine funktionsuntüchtige Feststellbremse und eine unzureichende Bremswirkung der Betriebsbremse dokumentiert.
Konsequenzen und Anzeigen
Aufgrund der festgestellten Gefährdung nahm die Polizei die Kennzeichen des LKW vorläufig ab. Insgesamt wurden 22 Anzeigen gegen den Lenker und den Zulassungsbesitzer erstattet. Dieser Vorfall zeigt die ernsthaften Risiken und Konsequenzen, die mit dem Fahren unter Alkoholeinfluss verbunden sind.
Die Promillegrenze für LKW-Fahrer in Deutschland beträgt 0,5 Promille. Bei Verstößen drohen erhebliche Strafen. Laut bussgeldkatalog.org ist bereits bei einem Alkoholgehalt ab 0,3 Promille die Gefährdung des Verkehrs gegeben, was zu einer ordnungswidrigen Handlung führen kann. Bei einem ersten Verstoß von 0,5 Promille ist mit einem Bußgeld von 500 Euro und einem Monat Fahrverbot zu rechnen. Wiederholte Verstöße kosten jeweils 500 Euro mehr und können zu einem Fahrverbot von bis zu drei Monaten führen.
Gesetzliche Grundlagen
Die rechtlichen Grundlagen für diese Promillegrenze sind im § 24a StVG festgelegt. Bei einem Alkoholgehalt von 1,1 Promille wird das Fahren unter Alkoholeinfluss zu einer Straftat. Die Konsequenzen sind gravierend: Führerscheinentzug, Geldbußen und gegebenenfalls Freiheitsstrafen können die Folge sein. In einigen Ländern wie Ungarn und Tschechien gilt sogar ein absolutes Alkoholverbot für LKW-Fahrer.
Zusätzlich existieren besondere Regelungen für Fahranfänger in der Probezeit und Fahrer von Gefahrguttransporten, die einer 0,0 Promillegrenze unterliegen. Der Vorfall rund um den LKW-Fahrer aus Wien verdeutlicht die Dringlichkeit einer strengen Überwachung von Alkoholkonsum am Steuer, um die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten. Die Einhaltung von Sicherheitsstandards ist nicht nur für den Fahrer wichtig, sondern auch für die allgemeine Verkehrssicherheit.