Der ehemalige österreichische Bundeskanzler Sebastian Kurz und sein früherer Kabinettschef Bernhard Bonelli wurden wegen Falschaussagen im U-Ausschuss schuldig gesprochen. Kurz erhielt eine bedingte Haftstrafe von acht Monaten, Bonelli von sechs Monaten. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft beschuldigte Kurz insgesamt drei Falschaussagen im Zusammenhang mit Personalentscheidungen bei der Staatsholding Öbag. Kurz soll den Eindruck erweckt haben, dass er keine Rolle bei der Auswahl der Aufsichtsräte gespielt habe, obwohl Chats auf eine intensivere Einbindung hindeuteten. Auch Bonelli wurde des Verschweigens der Hintergrundinformationen zur Öbag-Personalentscheidung schuldig gesprochen. Richter Michael Radasztics betonte in seiner Urteilsbegründung, dass es um das Gesamtbild der Aussagen ging, nicht um einzelne Antworten. Kurz wurde in zwei Anklagepunkten freigesprochen. Der Richter erklärte auch, dass eine Aussage vor einem U-Ausschuss genauso ernst genommen werde wie vor Gericht oder Ermittlern. Kurz und Bonelli haben angekündigt, das Urteil anzufechten. Thomas Schmid, ehemaliger Vertrauter von Kurz, belastete diesen in seiner Zeugenaussage und spielte eine entscheidende Rolle bei seiner Verurteilung. Die Verteidigung versuchte, Schmids Glaubwürdigkeit zu erschüttern, doch der Richter stellte fest, dass die Versuche nicht erfolgreich waren. Die ÖVP und Kurz betonten, dass das Urteil noch nicht rechtskräftig sei und verwiesen auf den Rechtsweg. Die WKStA hofft, dass das Urteil die Kritik, mit der sie regelmäßig konfrontiert ist, mildern wird. Das Verfahren wird voraussichtlich lange dauern, und ein politisches Comeback von Kurz scheint vorerst ausgeschlossen.
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