Der ehemalige österreichische Kanzler Sebastian Kurz wurde nach zwölf Verhandlungstagen zu einer bedingten Haftstrafe von acht Monaten verurteilt. Richter Michael Radasztics hat Kurz des Lügens in Bezug auf die Bestellung von Aufsichtsräten für die Staatsholding Öbag im U-Ausschuss für schuldig befunden. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig. In anderen Anklagepunkten, wie etwa Aussagen über sein Wissen bezüglich einer Vereinbarung mit der FPÖ und die Bestellung von Thomas Schmid zum Öbag-Chef, wurde Kurz hingegen freigesprochen. Auch Kurz‘ früherer Kabinettschef Bernhard Bonelli wurde in nur einem Anklagepunkt schuldig gesprochen. Die Vorwürfe der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft hatte Kurz an allen zwölf Verhandlungstagen bestritten.
Kurz hatte vor Gericht argumentiert, dass er im U-Ausschuss wahrheitsgemäß ausgesagt habe und dass seine Worte mit Bedacht gewählt wurden. Richter Radasztics hingegen befand, dass Kurz den Abgeordneten viele Informationen vorenthalten habe, wie aus Chatverläufen hervorgeht. Die Anklage war der Meinung, dass Kurz eine starke Rolle bei den Personalentscheidungen der Öbag gespielt habe, dies jedoch im U-Ausschuss heruntergespielt habe, um das Image der ÖVP zu bewahren.
Der ehemalige Öbag-Chef Thomas Schmid vertrat in dem Verfahren eine andere Position und gab an, dass es im Kanzleramt ein „zentralisiertes Personalmanagement“ gab und dass Kurz und sein Team grünes Licht für Personalentscheidungen geben mussten. Der Richter fand Schmids Aussagen glaubwürdig.
Das Urteil gegen Kurz und Bonelli ist noch nicht rechtskräftig, da Rechtsmittel angemeldet wurden. Der Gang zum Oberlandesgericht Wien steht als nächstes an, und möglicherweise wird auch der Oberste Gerichtshof in den Fall involviert sein. Es wird daher noch einige Zeit dauern, bis das Urteil endgültig ist.
Tabelle:
Verurteilte Person | Strafe | Rechtskräftigkeit |
---|---|---|
Sebastian Kurz | 8 Monate bedingt | nicht rechtskräftig |
Bernhard Bonelli | 1 Anklagepunkt schuldig | nicht rechtskräftig |