EU warnt: Politische Instrumentalisierung von Migranten stoppen!
EU-Agentur warnt vor politischer Instrumentalisierung von Migranten im Kontext des neuen Migrationspaktes, der 2026 in Kraft tritt.

EU warnt: Politische Instrumentalisierung von Migranten stoppen!
Am 23. Juli 2025 veröffentlicht die EU-Agentur für Grundrechte (FRA) einen alarmierenden Bericht, der vor der Instrumentalisierung von Migranten durch feindlich gesinnte Staaten warnt. In Zeiten, in denen Migration ein heiß umstrittenes politisches Thema ist, wird der neue EU-Migrationspakt, der Mitte 2026 in Kraft treten soll, als Antwort auf diese Herausforderungen angesehen. Die FRA-Direktorin Sirpa Rautio hebt hervor, dass die Maßnahmen gegen die feindlichen Akteure gerichtet werden sollten und nicht gegen die Migranten selbst.
Besonders die aktuellen Entwicklungen an der polnischen Grenze werfen ein Schlaglicht auf das Problem. Polen beschuldigt Belarus und Russland, Migranten politisch zu instrumentalisieren, indem sie gezielt Migrantenströme an die polnische Grenze lenken. Diese Situation hat bereits das Leben von rund 60 Menschen in den Jahren 2023 und 2024 gekostet, viele sterben an Unterkühlung. Gleichzeitig sehen sich Menschenrechtsgruppen mit der schweren Anschuldigung konfrontiert, dass Polen Migranten unrechtmäßig nach Belarus zurückdrängt.
Neuer Migrationspakt und Menschenrechte
Der neue Migrationspakt, der in den nächsten Jahren in Kraft treten soll, hat das Ziel, effektive Rückführungsverfahren zu etablieren. Diese sollen der politisch motivierten Instrumentalisierung von Migranten und Flüchtlingen Einhalt gebieten. Vorteilhaft für den Migrationsprozess ist, dass der Pakt auch die Priorisierung von Asylanträgen für diejenigen Menschen ermöglicht, die von solcher Instrumentalisierung betroffen sind. Dabei betont die FRA, dass die Menschenrechte der Migranten gewahrt werden müssen, einschließlich dem unmissverständlichen Verbot von Folter und der Rückführung in gefährliche Länder.
Weiters könnte der Europäische Rat die Mitgliedstaaten dazu ermutigen, Sanktionen gegen die feindlich gesinnten Staaten zu verhängen oder die Visumspflichten für solche Länder einzuschränken. Dies könnte insbesondere solchen Staaten gegenüber gelten, die als Direktakteure in der politischen Instrumentalisierung von Migranten in Erscheinung treten.
Rechtlicher Rahmen und Flüchtlingsschutz
Der grundsätzliche Schutz von Flüchtlingen ist durch internationale Verträge geregelt, die gewährleisten, dass Flüchtlinge nicht in Gebiete zurückgewiesen werden dürfen, in denen ihr Leben oder ihre Freiheit bedroht ist. Dies schließt Bedrohungen aufgrund von Rasse, Religion, Staatsangehörigkeit, sozialer Gruppenzugehörigkeit oder politischen Überzeugungen ein. Der Begriff „Rasse“ selbst wird als problematisch angesehen, und es besteht Einigkeit darüber, dass eine präzisere Formulierung gesucht werden sollte, um Rassismus zu thematisieren, ohne auf die problematische Kategorisierung „Rasse“ zurückgreifen zu müssen.
Insgesamt zeigt der neue Migrationspakt das Bestreben der EU, die Herausforderungen in der Migrationspolitik anzugehen und gleichzeitig die grundlegenden Menschenrechte der Migranten zu wahren, während sie gleichzeitig gegen die Instrumentalisierung unter Druck gerät.