EU-Richtlinien: Entbürokratisierung soll Milliarden für Firmen sparen!
EU-Richtlinien: Entbürokratisierung soll Milliarden für Firmen sparen!
EU, Europa - ÖVP-Europaabgeordnete Angelika Winzig und Lukas Mandl haben sich positiv zu dem neuen Entwurf zur Entbürokratisierung von Berichtspflichten über Lieferketten und Nachhaltigkeit geäußert, der Teil der sogenannten „Omnibus-Verordnung I“ ist. Die beiden Abgeordneten betonen, dass diese Regelungen Unternehmen in der Europäischen Union helfen sollen, Bürokratie abzubauen und somit Milliarden an Kosten einzusparen. Mandl hebt hervor, dass neue parlamentarische Mehrheiten in der EU-Kommission notwendig sind, um gewichtige Schwerpunkte zu setzen, während Jörgen Warborn, ein schwedischer Abgeordneter, die Verhandlungen im Europaparlament leitet. Winzig warnt jedoch, dass die Dekarbonisierung nicht mit einer Deindustrialisierung einhergehen darf, was für die Zukunft vieler Arbeitsplätze entscheidend sein wird.
Das Omnibus I Paket verfolgt mehrere Ziele. Laut akeuropa.eu umfasst es drei wesentliche Vorschläge: einen Richtlinienvorschlag zur Verschiebung des Anwendungsbeginns der Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) und bestimmter Berichtspflichten in der Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD), einen Vorschlag zur inhaltlichen Änderung dieser Richtlinien sowie einen Verordnungsvorschlag zur Anpassung des CO₂-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM). Kritiker befürchten, dass die vorgeschlagenen Änderungen Arbeitnehmer:innen, Umwelt und Klima erheblich schädigen könnten.
Wesentliche Änderungen und deren Auswirkungen
Zu den geplanten Veränderungen zählt die Verschiebung der Umsetzungsfristen für die CSDDD von Juli 2026 auf Juli 2027 und die Anpassung der Berichtspflichten, die nun erst 2028 in Kraft treten sollen. Die verpflichtenden Berichtspflichten unter der CSRD betreffen voraussichtlich wesentlich weniger Unternehmen, da nur solche mit mehr als 1.000 Mitarbeiter:innen und einem Umsatz über 50 Millionen Euro betroffen sind. Dies könnte die Zahl der verpflichteten Unternehmen um etwa 80 % reduzieren.
Zusätzlich sind die neuen Vorschriften darauf ausgelegt, dass Unternehmen sich nur noch auf ihre direkten Zulieferer konzentrieren müssen und die Risikobewertung nur alle fünf Jahre durchgeführt werden soll. Weitere Maßnahmen sehen vor, dass Mitgliedstaaten keine strengeren Gesetze als die EU-Richtlinien erlassen dürfen, und die geplante Regelung zur zivilrechtlichen Haftung gestrichen wird. Diese Anpassungen schränken laut Kritikern den notwendigen rechtlichen Rahmen ein, um gegen Ausbeutung und Umweltzerstörung vorzugehen.
Verpflichtungen für Unternehmen
Unternehmen, die von der neuen Richtlinie betroffen sind, müssen negative Auswirkungen ihrer Tätigkeiten auf Menschenrechte, Arbeitsbedingungen und die Umwelt analysieren und geeignete Maßnahmen treffen, um diese zu verhindern oder abzumildern, wie wko.at beschreibt. Eine Due-Diligence-Policy muss dabei aufgestellt werden, die nicht nur den eigenen Betrieb, sondern auch Erwartungen an Geschäftspartner:innen brandmarkt.
Zur Wahrung der sozialen und ökologischen Risiken ist die Einrichtung eines Due-Diligence-Systems erforderlich. Die Unternehmen sind verpflichtet, ihre Sorgfaltspflichten entlang der gesamten Lieferkette weiterzugeben und ihren Partnern Unterstützung anzubieten, um wirtschaftliche Risiken zu vermeiden. Dazu zählt beispielsweise die Bereitstellung von zinsgünstigen Darlehen für kleinere Geschäftspartner:innen. Unternehmen müssen zudem regelmäßig über ihre Fortschritte in der Einhaltung der Sorgfaltspflichten berichten und die zugehörigen Informationen öffentlich zugänglich machen.
Die kommenden Monate werden entscheidend sein, um zu entscheiden, ob die genannten Vorschläge im EU-Parlament angenommen oder abgeändert werden. Die Ausschüsse des Parlaments haben hinsichtlich der Bürokratieentlastung und Wettbewerbssituation wichtige Gespräche am Laufen, und Mandl sieht bereits positive Entwicklungen in den Verhandlungen. Es bleibt abzuwarten, welche Mehrheiten sich letztlich im Gesetzgebungsprozess durchsetzen werden.
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Ort | EU, Europa |
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