EU plant strenge Regeln: Vegane Produkte sollen keine Fleischnamen tragen!

EU plant strenge Regeln: Vegane Produkte sollen keine Fleischnamen tragen!

Frankreich, Land - In den letzten Monaten hat die Debatte über die Benennung von veganen Produkten in der Europäischen Union an Fahrt gewonnen. Ein zentraler Punkt dieser Diskussion ist die vorgeschlagene Regelung, die es ermöglichen soll, bestimmte Fleischbegriffe wie „Chicken“, „Bacon“ und „Beef“ exklusiv für Fleischprodukte zu reservieren. Dieser Legislativ-Vorschlag wurde von der EU-Kommission eingereicht und ist für die Sitzung des EU-Parlaments im kommenden September vorgesehen. Der Hintergrund dieser Initiative ist das Bestreben, Klarheit zu schaffen, dass in vegetarischen oder veganen Ersatzprodukten kein Fleisch enthalten ist. Die Regelung soll alle Vermarktungsphasen betreffen und wird von 18 Mitgliedsstaaten im EU-Agrarministerrat unterstützt, darunter auch von Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig, der betont, dass Konsumenten zwischen tierischen und verarbeiteten Lebensmitteln unterscheiden können sollten. 5min.at berichtet, dass …

Die Diskussion um diese Thematik ist nicht neu. Kritiker wie SPÖ-EU-Abgeordneter Günther Sidl haben eine Ablehnung der Änderungen gefordert und bezeichnete diese als „Themenverfehlung“. Felix Hnat von der Veganen Gesellschaft Österreich sieht ebenfalls kritisch auf den Vorschlag und weist darauf hin, dass es in Österreich seit 15 Jahren keine Verwechslungen gegeben habe.

Europäischer Kontext und rechtliche Aspekte

Diese Diskussion ergänzt die bereits bestehenden rechtlichen Herausforderungen in Bezug auf die Benennung pflanzlicher Produkte. In Frankreich wurde gesetzlich verboten, Begriffe wie „Schnitzel“ oder „Wurst“ für vegane Produkte zu verwenden, selbst wenn diese klar gekennzeichnet sind. Ein damit verbundenes Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) kommt zu dem Schluss, dass ein generelles Verbot nicht mit der Lebensmittelinformations-Verordnung Nr. 1169/2011 der EU vereinbar ist, solange keine rechtlich vorgeschriebene Bezeichnung existiert. Dennoch könnten nationale Behörden weiterhin gegen irreführende Werbung vorgehen, wenn eine Täuschungsgefahr besteht. Spiegel.de berichtet, dass …

In Deutschland bestehen bereits „Leitsätze für vegane und vegetarische Lebensmittel“ zur Kennzeichnung. Das EuGH-Urteil, das die Zulässigkeit solcher Bezeichnungen behandelt, hat vorerst keine praktischen Änderungen im deutschen Markt zur Folge.

Regelungen und Transparenz für Verbraucher

Die anhaltenden Gespräche über die Kennzeichnung von Lebensmitteln und die Verwendung von Bio-Logos sind ebenfalls wichtig für die Schaffung transparenter Regeln. So hat das EuGH in einem weiteren Urteil klargestellt, dass das EU-Bio-Logo nur verwendet werden darf, wenn das Produkt vollständig den EU-Vorgaben entspricht. Dies gilt auch für Importe aus Drittländern, um wettbewerbswidrige Benachteiligungen europäischer Hersteller zu vermeiden und Verwirrung bei Verbrauchern auszuschließen. IHK berichtet, dass …

Die zukünftige Entwicklung in dieser Angelegenheit wird genau beobachtet, da sie nicht nur Auswirkungen auf die Vermarktung von Veganprodukten hat, sondern auch auf das Vertrauen der Verbraucher und deren Entscheidung, welche Produkte sie kaufen möchten.

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