Die Europäische Kommission hat in Bezug auf den langjährigen Brennerstreit zwischen Italien und Österreich Stellung genommen. Nachdem die Italiener im vergangenen Oktober Beschwerde in Brüssel eingereicht hatten, stellte die Kommission fest, dass bestimmte Maßnahmen Österreichs den Güterverkehr auf den Autobahnen A12 und A13 sowie den freien Warenverkehr der EU einschränken. Diese Maßnahmen umfassen das Nachtfahrverbot, sektorale Fahrverbote für bestimmte Güter, das Winterfahrverbot an Samstagen und die Dosierung des Schwerlastverkehrs auf der Autobahn.
Obwohl die EU-Kommission einige Umwelterwägungen Österreichs anerkannte, fehlte es den Maßnahmen insgesamt an Stimmigkeit, um ihre Ziele wie Umweltschutz, Straßenverkehrssicherheit und die Sicherheit der Lieferkette zu rechtfertigen. Die Kommission bemerkte auch, dass einige der Maßnahmen ausländische Unternehmen stärker betrafen als österreichische. Italien hat behauptet, dass Österreich nicht loyal kooperiere, aber die Kommission war der Meinung, dass Italien keine ausreichenden Beweise vorgelegt hat, um diese Behauptung zu bestätigen.
Als Reaktion auf die Stellungnahme der EU-Kommission beabsichtigt die italienische Regierung, den Fall vor den Europäischen Gerichtshof (EUGH) zu bringen. Die Reaktion auf die Stellungnahme war in Italien und Deutschland positiv. Italienische Verbände begrüßten die Entscheidung der EU-Kommission und sahen sie als Sieg für die italienischen Unternehmen. Die Forderung nach sofortiger Aufhebung der österreichischen Beschränkungen kam auch von einigen Politikern wie dem Europaabgeordneten Markus Ferber und dem bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder.
Die Entscheidung der EU-Kommission in Bezug auf den Brennerstreit zeigt die Komplexität und die Anliegen im Zusammenhang mit dem Transitverkehr auf der Tiroler Brennerroute. Es bleibt abzuwarten, wie der Streit zwischen Italien und Österreich vor dem EUGH gelöst wird und ob eine einvernehmliche Lösung gefunden werden kann, um die Interessen beider Seiten zu berücksichtigen.