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EU-Kommission droht Ländern: Frist für Mängel in der Gesetzgebung läuft!

Die Europäische Kommission hat kürzlich Vertragsverletzungsverfahren gegen mehrere Mitgliedstaaten eingeleitet, darunter auch gegen Österreich, aufgrund unzureichender Umsetzung wichtiger EU-Vorschriften. Laut einem Bericht von der vienna.at muss Österreich innerhalb von zwei Monaten auf die Beanstandungen reagieren, insbesondere wegen der Mängel in der Umsetzung der Freizügigkeitsrichtlinie und des Data-Governance-Gesetzes. Dies betrifft unter anderem die Vorabkontrollen für Berufe und die Rechte von Familiaren von EU-Bürgern, die in Österreich nicht ausreichend gewährt werden. Sollte keine zufriedenstellende Antwort gegeben werden, könnte die Kommission eine mit Gründen versehene Stellungnahme abgeben.

Darüber hinaus gab die Kommission bekannt, dass nicht nur Österreich, sondern auch neun andere EU-Staaten wie Bulgarien und Kroatien, unter Druck stehen, weil sie ihre Meldepflichten für die EU-Vorgaben zur Gewässer- und Umweltschutzgesetzgebung nicht erfüllt haben. Diese dringlichen Aufforderungen kommen im Rahmen des ständigen Bestrebens der Kommission, die korrekte Anwendung des EU-Rechts zu gewährleisten, um die Interessen der Bürger und Unternehmen zu schützen, wie im Bericht von luxembourg.representation.ec.europa.eu erklärt wird.

Ein weiterer wesentlicher Punkt der Diskussion dreht sich um die mangelhafte Implementierung der Seveso-III-Richtlinie, die Sicherheitsvorschriften für Industrieanlagen vorschreibt. Österreich hat auch hier Nachholbedarf, da die Gesetzgebung nicht den EU-Vorgaben entspricht, was potenziell gefährliche Unfälle nicht ausreichend adressiert. Unzulänglichkeiten in diesen Bereichen könnten, wie im Bericht aufgeführt, auch rechtliche Konsequenzen mit sich bringen, wenn die erforderlichen Anpassungen nicht innerhalb des festgelegten Zeitrahmens erfolgen.

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Vienna, Österreich
Beste Referenz
vienna.at
Weitere Infos
luxembourg.representation.ec.europa.eu

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