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EU-Entwaldungsverordnung: Forstwirtschaft schlägt Alarm vor bürokratischer Flut!

Die Diskussion um die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) nimmt an Intensität zu. Trotz passierter Abstimmungen im Parlament und zahlreicher Appelle von betroffenen Verbänden sah die EU-Kommission keinen Raum für inhaltliche Anpassungen in den aktuellen Trilogverhandlungen. Die Land&Forst Betriebe Österreich äußerten die dringende Notwendigkeit einer Verschiebung der Umsetzungsfrist um ein Jahr, um eine rechtskonforme Implementierung zu ermöglichen. Wie lko.at berichtete, haben sich 76 Forst- und Holzorganisationen aus Österreich und Deutschland in einem gemeinsamen Schreiben an die EU-Abgeordneten gewandt und forderten angesichts massiver Schwierigkeiten ebenfalls eine Verschiebung der EUDR.

Bürokratie und Unsicherheiten vorprogrammiert

In der EUDR wird ein umfassender bürokratischer Aufwand gefordert, der in Ländern ohne nennenswertes Entwaldungsrisiko zu einer übermäßigen Belastung der Unternehmen führt. „Für die nachhaltig wirtschaftenden Betriebe in Österreich bedeutet die EUDR hauptsächlich einen steigenden bürokratischen Aufwand“, kritisierte Konrad Mylius, Präsident der Land&Forst Betriebe Österreich. Diese Bedenken teilt auch die breite Allianz von 76 Organisationen, die einen unnötigen Aufwand beklagt, um ein Problem zu lösen, das in Deutschland und Österreich nicht existiert. „Die Waldfläche in Deutschland und Österreich hat in den letzten Jahrzehnten zugenommen“, hieß es in dem Schreiben an das EU-Parlament.

Die besorgniserregenden Faktoren sind jedoch nicht nur bürokratischer Natur. Die drohenden Lieferengpässe und Preissteigerungen für Konsumenten machen die Situation komplizierter. „Die Unternehmen haben bis heute keine Klarheit, wie sie ab 2025 ihre Produkte rechtssicher vermarkten können“, warnen die Verbände, die umfassende Anpassungen der EUDR fordern. Einem weiteren Anstieg der Preise und möglichen Insolvenzen soll durch eine Fristverlängerung von mindestens zwei Jahren entgegengewirkt werden.

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Beste Referenz
ots.at
Weitere Quellen
lko.at

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