Ethikverstöße in der Berichterstattung: Ein Alarmzeichen für Medien!
Vienna, Österreich - Im Jahr 2024 war der österreichische Presserat erneut mit einer Vielzahl von Fällen konfrontiert, die Verstöße gegen die journalistische Ethik betrafen. Insgesamt wurden 426 Fälle bearbeitet, wobei 27 Ethikverstöße festgestellt wurden. Dies stellt im Vergleich zu 2023 einen Anstieg von 20 auf 27 Verstöße dar. Doch die Zahl bleibt im Rahmen des langjährigen Durchschnitts, wie vienna.at berichtet.
Besonders auffällig war die „Kronen Zeitung“, die mit acht Verstößen bei 66 untersuchten Fällen an der Spitze steht. Ihr folgt „oe24“ mit sieben Verstößen, jedoch bei einem deutlich niedrigeren Volumen von 39 Fällen. Auch das Regionalmedium „Mein Bezirk“ wurde mit drei Rügen belegt. Die Zeitungen „Heute“ und „News“ erhielten jeweils zwei Rügen. Die meisten Beschwerden betreffen dabei die Berichterstattung des „Standard“, der zwar nur einen Ethikverstoß aufweisen kann, jedoch als der aufsehenerregendste des Jahres gilt.
Auswirkungen der Berichterstattung
Der relevante Ethikverstoß des „Standard“ betraf anonymisierte Vorwürfe gegen Lena Schilling, die Spitzenkandidatin der Grünen bei der EU-Wahl. Der Presserat kritisierte in diesem Zusammenhang die Anonymisierung und die unausgewogene Berichterstattung. Als Teil der Diskussion über journalistische Standards wies Christa Zöchling vom Presserat zudem auf einen besorgniserregenden Trend zu Clickbaiting hin, insbesondere in Überschriften, die sich auf den „ZiB2“-Anchorman Armin Wolf bezogen.
Ein weiterer kritisierter Punkt war die Behandlung von Bildern von Gewaltopfern. Boulevardzeitungen veröffentlichen zunehmend keine unverpixelten Porträtbilder mehr, während „oe24“ dafür gerügt wurde, Fotos von ermordeten Prostituierten ohne angemessenen Kontext zu veröffentlichen. Dies steht im direkten Widerspruch zu den Vorschriften des Ehrenkodex des Presserats, der die Würde und den Schutz der Persönlichkeit betont.
Interessenkonflikte und journalistische Integrität
In einem neu veröffentlichten Dokument des Presserats vom 19. März 2025 werden Empfehlungen zur Vermeidung und Offenlegung von Interessenkonflikten in Redaktionen ausgesprochen. Der Ehrenkodex fordert eine klare Trennung zwischen journalistischen und anderen Tätigkeiten. Er gilt für alle redaktionell verantwortlichen Personen in Zeitungen und verpflichtet diese, Erkenntnisse des Presserates, die gegen sie gerichtet sind, zu veröffentlichen, wie auf presserat.de nachzulesen ist.
Typische Fallkonstellationen für Interessenkonflikte umfassen Ämter in öffentlichen Institutionen oder eigene wirtschaftliche Interessen. Der Presserat hat darauf hingewiesen, dass bereits der Eindruck einer interessengeleiteten Veröffentlichung schädlich für die Glaubwürdigkeit der Presse sein kann. In dieser Hinsicht unterstreicht der Ehrenkodex die Notwendigkeit zur Gewissenhaftigkeit und Korrektheit in der Recherche.
Zukunft des Presserates
Trotz dieser Herausforderungen hat sich die finanzielle Lage des Presserats stabilisiert. Er erhält Fördermittel des Bundes in Höhe von 230.000 Euro sowie 70.000 Euro aus Mitgliedsbeiträgen. Die Diskussion über die Erweiterung der Zuständigkeit des Presserats, insbesondere in Bezug auf freie Rundfunksender und reine Onlinemedien, bleibt ein spannendes Thema in der Medienlandschaft Österreichs.
Insgesamt ist die Rolle des österreichischen Presserats als Plattform für die Wahrheitsfindung und die Korrektheit in der Pressefreiheit von großer Bedeutung. Der Kodex, der Freiheit und Verantwortung vereint, verlangt von den Medienverantwortlichen eine ständige Reflexion über ihre Berichterstattung und die Wahrung der journalistischen Ethik, was durch die Standards und Regeln, die presserat.at aufgestellt hat, klar untermauert wird.
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Ort | Vienna, Österreich |
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