Die Ermittlungen gegen den Vorarlberger ÖVP-Landtagsmandatar und Wirtschaftsbunddirektor Christoph Thoma wurden eingestellt. Die Staatsanwaltschaft Feldkirch sah keinen strafrechtlich relevanten Sachverhalt in dem Fall, in dem Thoma beschuldigt wurde, Druck auf eine Lehrerin ausgeübt zu haben. Die Erhebungen ergaben, dass die Vorwürfe, unter anderem, dass er in die Notengebung für eines seiner Kinder eingegriffen habe, nicht haltbar waren.
Laut den Anschuldigungen soll Thoma gegen eine Deutschlehrerin vorgegangen sein, die sein Kind negativ beurteilt hatte. Zudem wurde ihm vorgeworfen, sich in Unterrichtsinhalte bei verschiedenen Lehrern eingemischt zu haben. Thoma wies die Vorwürfe stets zurück und vermutete ein politisch motiviertes Vorgehen hinter der anonymen Anzeige. Trotz der Aufhebung seiner Immunität durch den Landtag für die Ermittlungen, entschied Thoma sich später, nicht erneut für die Landtagswahl im Herbst zu kandidieren.
Die Entscheidung, nicht erneut zu kandidieren, begründete Thoma mit dem Schutz seiner Familie, da die anonyme Anzeige direkte Auswirkungen auf sein politisches Engagement hatte. Thoma gab an, die Unterlagen der Staatsanwaltschaft bislang nicht schriftlich erhalten zu haben und wollte sich erst äußern, nachdem er diese erhalten hatte. Die Ermittlungen, die wegen des Verdachts der versuchten Bestimmung zum Missbrauch der Amtsgewalt, der schweren Nötigung und der gefährlichen Drohung erfolgten, führten letztendlich zu dem Ergebnis, dass keine strafrechtlich relevanten Handlungen von Thoma festgestellt wurden.