Die Debatte um eine mögliche Erbschaftssteuer in Österreich hat in den letzten Wochen an Intensität gewonnen. Angesichts der angespannen Budgetsituation fordern viele, insbesondere die Arbeiterkammer, eine stärkere Besteuerung großer Erbschaften, um öffentliche Aufgaben zu finanzieren. Der Chefökonom der Arbeiterkammer, Matthias Schnetzer, spricht sich für eine Erbschaftssteuer aus, die lediglich Vermögen in Millionenhöhe betreffen würde. “Weniger als ein Prozent der Bevölkerung wäre betroffen”, betont Schnetzer, der auch darauf hinweist, dass fast alle EU-Länder einen Beitrag aus großen Erbschaften fordern, während die österreichische Politik zögert, entsprechende Schritte zu unternehmen. VOL.AT berichtet, dass der derzeitige politische Diskurs jedoch weit auseinandergeht.

Die Gegner einer Erbschaftssteuer, wie etwa der Vorarlberger Landeshauptmann Markus Wallner (ÖVP), lehnen diese Forderungen vehement ab und beschreiben sie als “widersinnige Vorschläge”. Wallner argumentiert, dass eine solche Steuer den Mittelstand treffen und die Wirtschaft belasten würde. Auch die FPÖ in Vorarlberg, vertreten durch Klubobmann Markus Klien, warnt vor einer möglichen Erhöhung der Steuer- und Abgabenquote und sieht in einer Erbschaftssteuer eine Bestrafung von Leistung und Fleiß sowie eine Bedrohung für Familienbetriebe.

Erbschaftssteuer in Europa

In Europa gibt es unterschiedliche Regelungen zur Erbschaftssteuer. Länder wie Deutschland, Frankreich und Italien erheben Steuern auf Erbschaften, während Staaten wie Schweden und Norwegen diese abgeschafft haben. In der Schweiz variieren die Regelungen zudem stark zwischen den Kantonen. Gemeinsam ist diesen Ländern, dass die Erbschaftssteuer, wo sie erhoben wird, meist nur einen kleinen Teil zum Steueraufkommen beiträgt.

In Österreich wird seit dem 1. August 2008 keine Erbschafts- und Schenkungssteuer mehr erhoben. Diese Entscheidung folgte auf die Erklärung des Verfassungsgerichtshofs, der die bestehenden Regelungen für verfassungswidrig erklärte. Der Erhebungsaufwand war hoch, während das Steueraufkommen jährlich etwa 110 bis 150 Millionen Euro betrug. Ein Teil der Diskussion konzentriert sich auch auf die Erbschaftssteuer, die auf Grundstücksvererbungen und -schenkungen erhoben wird. Diese unterliegt der Grunderwerbsteuer, die mit der Steuerreform 2015/16 erhöht wurde. Laut Wikipedia gibt es Freibeträge, die je nach Steuerklasse variieren, sowie unterschiedliche Steuersätze.

Öffentliche Meinung und politische Positionen

Eine Umfrage aus dem Jahr 2020 zeigt, dass 64% der Bevölkerung eine Besteuerung von Vermögensanteilen über 1 Million Euro befürworten. Im August 2023 präsentierte die SPÖ Vorschläge für eine neue Erbschaftssteuer, die einen Lebensfreibetrag von 1 Million Euro vorsieht. Diese Initiativen demonstrieren, dass das Thema auch in der breiten Öffentlichkeit diskutiert wird und möglicherweise auch in Zukunft zu politischen Maßnahmen führen könnte.

Die Diskussion um die Erbschaftssteuer ist stark emotional aufgeladen, da sie das Eigentum, Immobilien und familiäres Vermögen betrifft. Angesichts der laufenden Debatte und der unterschiedlichen Positionen bleibt abzuwarten, ob und wann gesetzliche Schritte eingeleitet werden, um die Bestimmungen zur Erbschaftssteuer in Österreich zu reformieren. Bereits jetzt hat das Thema eine zentrale Rolle in der Finanz- und Steuergesprächslandschaft eingenommen. Mehr Informationen zur Erbschaftssteuer finden Sie auf der Seite des Bundesfinanzministeriums.