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Epicenter Works kämpft für mehr Transparenz bei U-Ausschüssen

NGO kämpft für Transparenz: Liveübertragung von U-Ausschüssen vor VfGH demanded

Eine NGO plant, den Ausschluss der breiten Öffentlichkeit von Untersuchungsausschüssen im Parlament zu beenden. Bisher ist es nur Medienvertretern erlaubt, an den Sitzungen teilzunehmen und darüber zu berichten. Die NGO Epicenter Works sieht diese Regelung als verfassungsrechtliches Problem und hat eine Klage vor dem Verfassungsgerichtshof eingereicht.

Recht auf Information

Epicenter Works stützt sich rechtlich auf die Europäische Menschenrechtskonvention, die ein Recht auf Information gewährleistet. Die NGO argumentiert, dass die Einschränkung von Ton- und Bildaufnahmen in U-Ausschüssen dieses Recht verletzt und eine informierte öffentliche Debatte verhindert. Zudem führt sie an, dass die aktuellen Bestimmungen gegen den verfassungsrechtlichen Gleichheitssatz verstoßen, da nur Medienvertretern der Zutritt gewährt wird.

Der Datenschutz sollte laut Epicenter Works nicht dazu führen, dass die Öffentlichkeit ausgeschlossen wird. Die NGO betont, dass berechtigte Schutzinteressen bereits gesetzlich geschützt sind, unabhängig davon, ob Informationen der Öffentlichkeit oder nur den Medien zugänglich gemacht werden.

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Rechtssicherheit in Frage gestellt

Experten kritisieren, dass diese Beschränkung bereits in den 1990er-Jahren in Tirol als verfassungswidrig eingestuft wurde. Damals wurde zwei Männern der Zutritt zu einem Untersuchungsausschuss im Tiroler Landtag verwehrt, da sie nicht zur Medienvertretergruppe gehörten. Der Verfassungsgerichtshof erklärte diese Unterscheidung für rechtswidrig.

Rechtsanwalt Peter Bußjäger vertritt die Ansicht, dass angesichts der technologischen Fortschritte eine Liveübertragung von U-Ausschüssen sinnvoll ist. Er argumentiert, dass der Mangel an Platz nicht mehr als stichhaltiges Beispiel gelten sollte. Auch Politikexperte Werner Zögernitz hält die aktuelle Regelung für verfassungsrechtlich unbedenklich.

Der Druck für eine Änderung kommt auch von den politischen Parteien, die bereits eine Liveübertragung der Ausschüsse gefordert haben. Es bleibt abzuwarten, ob der Verfassungsgerichtshof die Entscheidung der Politik vorwegnimmt und die Öffentlichkeit auf diesem Weg Zugang zu den U-Ausschüssen erhält.

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