
Am 3. April 2025 wurde ein richtungsweisendes Urteil des Obersten Gerichtshofs (OGH) verkündet, das weitreichende Konsequenzen für Konsumenten in Österreich hat. Der OGH erklärte die pauschalen Bearbeitungsgebühren bei Krediten für rechtswidrig. Dies bedeutet, dass betroffene Verbraucher nun unrechtmäßig kassierte Kreditbearbeitungsgebühren zurückfordern können.
Die Entscheidung löste umgehend Reaktionen in der Finanzbranche aus. So startete die dP die Prozessfinanzierer GmbH eine umfassende Rückholoffensive. Ziel dieser Initiative ist es, Konsumenten zu unterstützen, die gegen Banken vorgehen möchten, um ihre unrechtmäßig gezahlten Gebühren zurückzubekommen. „Wir möchten, dass Betroffene ohne Kostenrisiko ihre Ansprüche geltend machen können“, erklärte Geschäftsführer Heinz Hayderer im Interview mit OE24.
Risiken für Verbraucher minimiert
Die dP übernimmt das finanzielle Risiko und trägt die Kosten für alle erforderlichen rechtlichen Schritte. „Die Banken zahlen nicht freiwillig zurück. Daher ist professionelle Prozessfinanzierung eine essenzielle Unterstützung für die Konsumenten“, so Hayderer weiter. Das Unternehmen blickt auf erfolgreich ausgezahlte Rückzahlungen bei Versicherungsrücktritten zurück und ist optimistisch, dass sich dieser Erfolg auch in der Rückholoffensive zu den Kreditbearbeitungsgebühren widerspiegeln wird.
Alle Verbraucher, die Kredite bei österreichischen Banken aufgenommen haben, sind anspruchsberechtigt. Um interessierten Konsumenten eine einfache Möglichkeit zur Prüfung ihrer Ansprüche zu bieten, wurde die Plattform www.bearbeitungsgebuehr.at eingerichtet.
Konkretisierte Gebührenpraxis durch OGH-Urteil
Die Problematik von unzulässigen Gebühren ist nicht neu. Besonders im Fokus stehen unter anderem Praktiken der BAWAG P.S.K., die Gebühren für die Ausstellung einer Restschuldbestätigung sowie für die Schließung von Kreditkonten erhebt. Laut Konsumentenschützern sind diese Gebühren rechtswidrig und wurden durch das OGH-Urteil untermauert. Der Oberste Gerichtshof entschied, dass keine Kosten für die Ausstellung von Restschuldbestätigungen und die Schließung von Kreditkonten anfallen dürfen.
Das Urteil gilt für alle Verträge, die ab dem 10. Juni 2010 unter das Verbraucherkreditgesetz fallen. Betroffene Konsumenten können somit alle geleisteten Zahlungen, die in Zusammenhang mit diesen Gebühren stehen, zurückfordern.
Die Arbeiterkammer erhielt bereits zahlreiche Beschwerden über die Praxis der BAWAG P.S.K. und forderte diese auf, solche Gebühren zu unterlassen. Einer Aufforderung kam die Bank jedoch nicht nach, was schließlich zu rechtlichen Schritten führte und das Urteil des OGH nach sich zog.
Insgesamt zeigt sich, dass die jüngsten Entwicklungen rund um die Kreditbearbeitungsgebühren erhebliches Potenzial für finanzielle Entlastung der Konsumenten mit sich bringen. Die Arbeiterkammer empfiehlt betroffenen Bürgern, ihre Ansprüche gezielt zu prüfen und gegebenenfalls rechtliche Schritte einzuleiten.
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