Elisabeth Schwetz wird neue Volksanwältin in Österreich. Mit den Stimmen von FPÖ, ÖVP, SPÖ und Grünen hat der Nationalrat Elisabeth Schwetz zur Volksanwältin gewählt. Sie tritt die Nachfolge des ehemaligen Volksanwalts Walter Rosenkranz an. Gemeinsam mit den beiden amtierenden Mitgliedern der Volksanwaltschaft, Gaby Schwarz und Bernhard Achitz, wird sie dieses Amt bis zum 30. Juni 2025 ausüben.
Die Volksanwälte werden für sechs Jahre vom Nationalrat gewählt, wobei den mandatsstärksten Parteien das Vorschlagsrecht für ein Mitglied zukommt. Schwetz wurde von den Freiheitlichen nominiert und erhielt breite Unterstützung von FPÖ, ÖVP, SPÖ und Grünen. Die Wahl wurde von NEOS und Grünen kritisiert, da sie das Auswahlverfahren als „intransparent“ bezeichneten. Die FPÖ hingegen verteidigte das demokratische Verfahren und hob hervor, dass Schwetz hervorragend geeignet sei.
Die Bedeutung der Volksanwaltschaft für das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die öffentliche Verwaltung und die Prävention von Menschenrechtsverletzungen wurde auch von ÖVP und SPÖ betont.
Diese Entscheidung ist wichtig, da die Volksanwaltschaft eine wichtige Rolle bei der Aufdeckung von Missständen in der Verwaltung spielt und als Anlaufstelle für Bürgerinnen und Bürger dient, die Probleme mit Behörden haben. Elisabeth Schwetz wird als neue Volksanwältin dazu beitragen, das Vertrauen in die öffentliche Verwaltung zu stärken und die Rechte der Bürgerinnen und Bürger zu schützen.
Weitere Informationen zur Wahl von Elisabeth Schwetz zur Volksanwältin finden Sie auf der Website des österreichischen Parlaments.
Quelle: www.parlament.gv.at