Am 1. Januar 2025 tritt in Österreich ein neues Pfandsystem für PET-Flaschen und Aludosen in Kraft. Bei jedem Kauf dieser Einwegverpackungen wird ein Pfand von 25 Cent fällig, vorausgesetzt, das neue Pfandlogo prangt auf den Produkten. Doch zumindest zu Beginn des neuen Jahres werden die Kunden auf Schwierigkeiten stoßen, da viele Getränkehersteller noch Waren ohne das neue Logo ausliefern werden. Dies bedeutet, dass die Verbraucher bis Ende März 2025 mit einem gewissen Durcheinander bezüglich der Rückgabe von Einwegverpackungen rechnen müssen, wie die „Krone“ berichtete. Die Herausforderung liegt darin, dass die meisten Produkte erst dann umgestellt werden, wenn die Frist abgelaufen ist.
Das Pfandsystem wird am 1. April 2025 verpflichtend, sodass ab dieses Datum nur noch Getränke mit Pfandlogo im Handel erhältlich sein dürfen. Diese Umstellung ist besonders wichtig, da die Deutsche Umwelthilfe (DUH) seit Jahren einen Rückgang der Mehrwegquote beklagt, die nun unter 50 Prozent liegt. Discountern wie Aldi und Lidl wird vorgeworfen, den Trend zu Einwegplastikflaschen durch ihre Rabattpreise zu fördern. Experten kritisieren, dass das Pfandrecht, das ursprünglich zur Stärkung des Mehrwegsystems gedacht war, kaum Effekt gezeigt hat. Bereits seit 2006 sinkt die Mehrwegquote kontinuierlich, insbesondere im Bereich der Mineralwässer, wo der Anteil mittlerweile auf unter 40 Prozent gesunken ist.
Verwirrung um Einweg und Mehrweg
Eine große Herausforderung bleibt zudem die Unterscheidung zwischen Einweg- und Mehrwegflaschen für die Verbraucher. Viele sind sich nicht sicher, was tatsächlich als Mehrweg zählt. Der Bundesverband des Deutschen Getränkegroßhandels stellte fest, dass rund die Hälfte der Kunden nicht zwischen den verschiedenen Verpackungen unterscheiden kann. Um der Verwirrung entgegenzuwirken, fordern Umweltverbände eine deutlichere Kennzeichnung auf den Flaschen selbst, sodass Verbraucher sofort erkennen, welche Verpackungssysteme sie erwerben. Außerdem wird die Bedeutung von Recycling immer drängender, da die meisten PET-Einwegflaschen nach Gebrauch nur unzureichend wiederverwertet werden können.
Zusätzlich wird das neue Verpackungsgesetz, das seit Januar 2019 in Kraft ist, die Pfandpflicht auch auf Frucht- und Gemüse-Nektare sowie auf Getränke mit hohem Milchanteil ausweiten. Das gesetzlich festgelegte Ziel ist eine Mehrwegquote von 70 Prozent, wobei in der Praxis oft keine Konsequenzen bei Nichterreichung festgelegt sind, wie berichteten. Umweltverbände drängen auf zusätzliche finanzielle Anreize, um mehr Verbraucher zur Nutzung von Mehrwegflaschen zu bewegen.
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