
Die Maul- und Klauenseuche (MKS) stellt derzeit eine ernsthafte Bedrohung für die Landwirtschaft in Österreich dar. Die Landwirtschaftskammer (LKÖ) warnt eindringlich vor der Ausbreitung der Seuche. Besonders betroffen sind Regionen in der Slowakei und Ungarn, wozu die LKÖ die Bevölkerung aufruft, nicht notwendige Reisen dorthin zu vermeiden, um eine weitere Verbreitung des Virus zu verhindern. Das Betreten fremder Ställe und der Kontakt zu klauentragenden Tieren, wie Rindern, sollte ebenfalls dringend vermieden werden.
Die LKÖ weist darauf hin, dass Hunde in Risikogebieten an der Leine gehalten werden müssen, da das Virus über das Hundefell übertragen werden kann. Ebenso wird empfohlen, keine Fleisch- und Milchprodukte aus den betroffenen Ländern über die Grenze zu bringen. MKS kann erhebliche wirtschaftliche Schäden verursachen und gefährdet viele Bauernfamilien. LKÖ-Präsident Josef Moosbrugger betont, wie wichtig die Einhaltung dieser Maßnahmen für die Versorgungssicherheit ist.
Regionale Infektionen und Maßnahmen
In der Slowakei sind bereits vier Ausbrüche der Maul- und Klauenseuche bestätigt worden, vor allem in Regionen nahe der ungarischen Grenze. Die betroffenen Betriebe haben Bestände von 1.311, 790, 670 und 279 Tieren, darunter Milchrinder, Kälber und Färsen. Ungarn vermeldet einen neuen Ausbruch auf einem Milchviehbetrieb mit über 3.000 Kühen. Dies geschah etwa 40 Kilometer vom ersten Ausbruch entfernt. Die zuständigen Behörden in Österreich haben Maßnahmen zur Veröffentlichung solcher Informationen eingeleitet.
Um die Seuche einzudämmen, wurden Notsupressivimpfungen geplant, und Transporte von Tieren sind vorerst nur zur Schlachtung erlaubt. In eingeschränkten Zonen gelten teilweise Jagdverbote, und es wurde eine 50 Kilometer breite Überwachungszone in Grenzregionen zu Ungarn eingerichtet. Die Brauchtums- und Landwirtschaftsverbände rufen zu erhöhter Wachsamkeit und strenger Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen auf.
Wirtschaftliche Maßnahmen und Entschädigungen
Die tierversichernden Unternehmen haben begonnen, Entschädigungsleistungen für die Verluste im Falle eines MKS-Ausbruchs anzubieten. Diese Entschädigungen variieren je nach Anbieter und Produkt. Insbesondere die Österreichische Hagelversicherung und die R+V Allgemeine Versicherung decken Verluste ab, die nicht von den Behörden übernommen werden, wie etwa eingeschränkte Vermarktungsmöglichkeiten in Schutz- und Überwachungszonen. Nach neuestem Stand können Landwirte bis zum 2. April 2025 Tierversicherungen in Regionen außerhalb behördlicher Sperrzonen abschließen.
Ab dem 3. April 2025 wird der Annahmestopp auf ganz Österreich ausgeweitet. Sollte es zur amtlich angeordneten Keulung des Tierbestandes kommen, werden die Entschädigungen gemäß dem Tiergesundheitsgesetz durch den Bund bereitgestellt. Diese umfassen nicht nur die getöteten Tiere, sondern auch Schäden an Futtermitteln und anderen tierischen Produkten. Indirekte wirtschaftliche Einbußen sind jedoch häufig nicht abgedeckt, weshalb eine private Absicherung empfohlen wird.
Die aktuellen Aufforderungen an alle Betriebe können nicht genug betont werden. Unternehmer:innen müssen selbst für die erforderlichen Maßnahmen zur Erlangung einzelbetrieblich anerkannten Freiheiten aufkommen. Die Einhaltung höchster Biosicherheitsstandards bleibt unerlässlich, und alle Berufsgruppen mit Kontakt zu Nutztieren sind aufgefordert, Symptome unverzüglich zu melden.
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