
In den frühen Morgenstunden des 23. Februar 2025 wurde ein 57-jähriger Taxifahrer am Praterstern in Wien Opfer eines brutalen Raubüberfalls. Um circa 04:15 Uhr bedrohte ein unbekannter Mann, der in Schwarz gekleidet war und einen markanten Piratenbart trug, den Taxifahrer mit einem Messer und forderte Geld. Der Täter war in Begleitung einer Frau, die bislang ebenfalls unbekannt ist. Trotz mehrerer Versuche, auf den Taxifahrer einzustechen, scheiterte der Überfall aufgrund des entschlossenen Widerstands des Opfers. Der Taxifahrer konnte einen Betrag im oberen zweistelligen Eurobereich übergeben, wodurch der Täter ohne größere Beute flüchtete.
Wie Kosmo berichtet, gelang es der Polizei, ein Foto des vermeintlichen Täters aus der Überwachungskamera einer nahegelegenen U-Bahnstation zu sichern. Staatsanwaltschaft und Polizei befürworteten die Veröffentlichung des Bildes zur Fahndung, die mehr als einen Monat nach dem Vorfall stattfand. Um die Ermittlungen voranzutreiben, wurde die Bevölkerung aufgerufen, sachdienliche Hinweise an das Landeskriminalamt Wien zu übermitteln, auch anonym. Erreichbar sind die Telefonnummern 01 31310 mit den Durchwahlen 62220, 62221 oder 62800.
Details zur Tat und Fahndung
Der Vorfall am Praterstern ist Teil eines beunruhigenden Trends in der Kriminalstatistik, die seit 2001 systematisch erfasst wird. Diese Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) bietet Einblick in die Entwicklung des kriminellen Geschehens in Österreich und stützt sich auf das österreichische Strafgesetzbuch (StGB) sowie strafrechtliche Nebengesetze. Wie vienna.at mitteilt, sind Raubüberfälle wie dieser eine wiederkehrende Problematik, die die Sicherheitslage in bestimmten Stadtteilen belastet. Die PKS, die nicht das Dunkelfeld der Kriminalität erfasst, wird jedoch regelmäßig an gesellschaftliche Veränderungen und gesetzliche Anpassungen angepasst.
Die Ermittlungen nach dem Überfall konzentrieren sich nun auf die Identifizierung des Täters und seiner Begleiterin. Die öffentlichen Sicherheitsberichte sowie strategische Maßnahmen zur Kriminalitätsbekämpfung werden von den zuständigen Ministerien, dem Bundesminister für Inneres (BMI) und dem Bundesminister für Justiz (BMJ), erstellt. Jährliche Berichte beinhalten detaillierte Informationen über die Kriminalitätsentwicklung und sollen helfen, effektive Präventionsstrategien zu entwickeln. Wenngleich die PKS nur angezeigte Straftaten umfasst, sind die ermittelten Zahlen Grundlage für die Planung und Durchführung kriminalpolitischer Maßnahmen Bundeskriminalamt.
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