
Am 26. März 2025 um 16:45 Uhr wurde die Polizei in die Wiener Treustraße gerufen, nachdem ein Mann seine Ehefrau mit dem Erschießen bedroht hatte. Der 26-jährige niederländische Staatsbürger hatte seine Frau und ihre zwei Kinder in der gemeinsamen Wohnung eingesperrt. Dies war der Beginn eines dramatischen Vorfalls, der durch schnelles Eingreifen der Einsatzkräfte eine Wendung nahm.
Nachdem der Tatverdächtige zunächst geflüchtet war, wurden sofort Fahndungsmaßnahmen eingeleitet. Dank einer schnellen und koordinierten Aktion konnte der Mann schließlich in der Karl-Czerny-Gasse in einem Auto von Beamten der Wiener Einsatzgruppe zur Bekämpfung der Straßenkriminalität (WEGA) festgenommen werden. Bei seiner Festnahme wurde eine geladene Schreckschusswaffe sichergestellt.
Rechtsfolgen und Ermittlungen
Gegen den Mann wurden umgehend ein Betretungs- und Annäherungsverbot sowie ein vorläufiges Waffenverbot ausgesprochen. Es besteht zudem der Verdacht, dass er das Fahrzeug unter dem Einfluss von Suchtmitteln gelenkt hat. Infolgedessen wurde ihm der Führerschein abgenommen, und er befindet sich nun in Polizeigewahrsam.
Das Vorhandensein einer Schreckschusswaffe wirft Fragen bezüglich der Einhaltung des Waffengesetzes auf. Diese Art von Waffe dient zwar nicht zum tödlichen Gebrauch, kann aber trotzdem dazu verwendet werden, anderen Angst einzuflößen und Drohungen zu äußern. In einem ähnlichen Vorfall, der im Februar 2022 in Wien-Mariahilf stattfand, feuerte ein 14-Jähriger während eines Streits mit einer Schreckschusswaffe und wurde anschließend von der Polizei festgenommen. Auch er wurde wegen gefährlicher Drohung und Verstoß gegen das Waffengesetz angezeigt, wie MeinBezirk berichtet.
Besonders in Österreich ist die rechtliche Handhabung von Schreckschusswaffen durch das Waffengesetz geregelt. Jeglicher Missbrauch dieser Waffen zur Drohung ist rechtlich strafbar und zieht schwerwiegende Konsequenzen nach sich.
Die aktuelle Situation zeigt eindrücklich, dass häusliche Gewalt und Bedrohungen auch im Alltag von Familien vorkommen können. Die Polizei mahnt zur Wachsamkeit und ermutigt Betroffene, bei Bedrohungen umgehend Hilfe zu suchen.
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