In Österreich betrifft ein aktuelles Thema zahlreiche Haushalte: Die Rückerstattung des doppelt bezahlten ORF-Beitrags. Tausende Österreicher, insbesondere Selbstständige und Freiberufler, stehen vor der Möglichkeit, bis zu 500 Euro zurückzufordern. Diese Rückzahlung resultiert aus einer Entscheidung des Grazer Anwalts Andreas Kaufmann, der erfolgreich beim Beitragsservice Beschwerde eingelegt hat.
Die Regelung zur ORF-Gebühr, die zwischen 15,30 und 20 Euro pro Monat liegt, gilt seit dem 1. Jänner 2024 für fast alle österreichischen Haushalte. Aufgefordert zur Zahlung wurden jedoch auch Personen, die sowohl ihren privaten Wohnsitz als auch ihren Betrieb an derselben Adresse haben. Diese doppelte Gebührenerhebung hat in den letzten zwei Jahren unrechtmäßige Belastungen für viele Bürger zur Folge gehabt.
Rückforderungsmöglichkeiten
Ab dem 9. Februar 2026 können Betroffene nun unrechtmäßige Gebühren per Online-Formular beim Europäischen Konsumentenschutzverein (EKV) zurückfordern. Das neue Antrags- und Rückforderungsmodell wird von diesem Verein vorbereitet und soll Betroffenen helfen, ihre überzahlten Beiträge zurückzubekommen. Wichtig ist, dass ein formal korrekt formulierter Antrag eingereicht wird, da nur so die Rückzahlung bearbeitet werden kann.
Es wird geschätzt, dass tausende Österreicher in den letzten zwei Jahren zu viel gezahlt haben, was zu einem bedeutenden finanziellen Verlust geführt hat. Die maximale Rückerstattung pro Person wird auf 500 Euro beziffert, wobei die entscheidende Voraussetzung ist, dass die doppelte Gebührenerhebung rechtlich unzulässig war.
Rechtliche Hintergründe
Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat kürzlich eine Beschwerde gegen das ORF-Beitragsgesetz abgewiesen, das die Gleichheit der Beitragspflicht für Haushalte ohne ORF-Nutzung angreift. Der VfGH stellte fest, dass dieses Gesetz verfassungskonform ist und die Sorge um eine potenzielle Ungleichheit nicht zutrifft. Es bleibt die Tatsache, dass die Bürger jederzeit auf das ORF-Angebot zugreifen können, unabhängig davon, ob sie aktiv Inhalte konsumieren oder nicht.
Laut der Entscheidung des VfGH ist es im gesamtgesellschaftlichen Interesse, dass der Rundfunk seine demokratische und kulturelle Aufgabe erfüllt. Daher ist der ORF-Beitrag nicht an den tatsächlichen Konsum gebunden, sondern knüpft an den Hauptwohnsitz in Österreich an. Die öffentliche Leistung des ORF steht allen beitragspflichtigen Haushalten zur Verfügung, auch wenn kein Fernseher oder Radio vorhanden ist.
Die Situation um die doppelte ORF-Beitragspflicht wurde bereits im Februar 2025 in den Arbeiterkammern angesprochen. Jene Personen, die rechtzeitig aktiv wurden und ihre Ansprüche geltend machten, haben nun die Möglichkeit, einen Teil der finanziellen Belastungen zurückzuerhalten.
Für weitere Informationen und aktuelle Entwicklungen betreffend die Rückforderung ist die Homepage des EKV eine wertvolle Ressource, die wir allen Betroffenen empfehlen.
Zusammengefasst steht zu erwarten, dass die Rückforderungen an Bedeutung gewinnen und das Aufarbeiten der unrechtmäßigen Zahlungen für viele sich als deutlich entlastend erweisen könnte. Die Korrektur dieser Gebührenpraxis ist ein wichtiger Schritt für viele Haushalte, die unter doppelten finanziellen Belastungen leiden mussten.
Für detaillierte Informationen und Unterstützung zu den Rückforderungsmöglichkeiten besuchen Sie bitte die betreffende Seite von 5min, oe24, und VfGH.