Der Fall Marlene beschäftigt derzeit die Öffentlichkeit in Österreich. Die junge Frau sollte durch eine gerichtliche Erwachsenenvertretung geschützt werden, wird jedoch von den zuständigen Stellen im Stich gelassen. Marlenes Mutter äußert, dass sich die Lage seit längerem nicht gebessert hat und der rechtliche Weg praktisch ausgeschöpft sei. Marlene selbst wird als „zu behindert“ eingestuft, um Anträge eigenständig stellen zu können; die Familie hat dabei keine Parteistellung im Verfahren. Eingaben von Angehörigen werden oft als „querulatorisch“ abgetan, was ihre Situation zusätzlich erschwert.

Ein zentrales Element des Falls ist die Tatsache, dass die Gerichte sich auf Lebenssituationsberichte stützen, welche normalerweise im Schnitt nur 96 Minuten geprüft werden. Marlenes aktueller Bericht umfasst jedoch 228 Seiten. Trotz eines konkreten Versorgungskonzepts, das am 10. Mai 2023 erarbeitet und am 16. April 2024 erneut bestätigt wurde, bleibt die Umsetzung eines langfristigen Wohn- und Betreuungskonzepts in einer niederösterreichischen Vertragseinrichtung bis heute aus. Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner ließ am 10. Dezember 2025 wissen, dass man im regelmäßigen Austausch mit der Familie stehe, was von der Familie jedoch vehement bestritten wird. Der Kontakt sei kaum möglich, da ein gerichtlicher Erwachsenenvertreter es dem Land untersagt hat, direkt mit Marlene oder unterstützenden Personen zu kommunizieren.

Probleme mit der E-Card

Ein Vorfall kurz vor Weihnachten verdeutlicht die Problematik: Marlenes E-Card war abgelaufen, und eine neue wurde nicht an sie zugeschickt. Stattdessen hat der gerichtliche Erwachsenenvertreter eine Postumleitung eingerichtet, die die E-Card direkt an ihn weiterleitet. Dadurch hat Marlene seit dem 30. November 2025 keine gültige E-Card mehr und muss medizinische Kosten eigenständig vorstrecken. Anfragen beim Büro der zuständigen Landesrätin und Justizministerin blieben bislang unbeantwortet.

Es muss betont werden, dass der Fall Marlene kein Einzelfall ist. In Österreich stehen rund 70.000 Menschen unter gerichtlicher Erwachsenenvertretung, ein System, das im Jahr 2018 durch das Erwachsenenschutzgesetz reformiert wurde. Diese Reform zielt darauf ab, die Autonomie der vertretenen Personen zu stärken und sich von der Sachwalterschaft zu distanzieren. Dennoch bestehen strukturelle Probleme, die eine effektive Unterstützung der Menschen mit Behinderungen verhindern.

Hintergrund zur Erwachsenenvertretung

Die Erwachsenenvertretung in Österreich regelt die Vertretung volljähriger Personen in verschiedenen Lebensbereichen, einschließlich Personensorge und Vermögensangelegenheiten. Es gibt verschiedene Formen der Vertretung, darunter vorsorgliche Vollmachten und gerichtliche Erwachsenenvertretungen. Letztere wird nur in Ausnahmefällen eingesetzt, wobei eine gerichtliche Kontrolle über die Vermögens- und persönlichen Angelegenheiten der vertretenen Personen besteht, wie im Sozialministerium dargestellt.

Die Reform reagierte auf die Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention, die Österreich 2008 ratifizierte. Diese konzeptionelle Neuausrichtung verfolgt einen menschenrechts- und gleichstellungsorientierten Ansatz im Umgang mit Menschen mit Behinderungen. Doch trotz weitreichender gesetzlicher Neuerungen und der Schaffung des Nationalen Aktionsplans Behinderung bleiben viele der Probleme ungelöst, was im Falle von Marlene und ähnlichen Fällen deutlich wird.

Die Situation erfordert dringliche Maßnahmen zur Verbesserung des Systems, um nicht nur die Rechte der Betroffenen zu wahren, sondern auch eine tatsächliche Umsetzung der vorgesehenen Unterstützung sicherzustellen.