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Debatte um Kalifat-Ruf: Einschätzung des türkisen Innenministers in Österreich auf dem Prüfstand

Die rechtliche Grauzone: Juristen zweifeln an Karners Ansage

Der jüngste Aufmarsch von Islamisten in Hamburg hat Diskussionen über die Legitimität von Forderungen nach einem Kalifat neu entfacht. Die extremistische Gruppierung Muslim Interaktiv, die als „gesichert extremistisch“ eingestuft wurde, plant bereits einen weiteren Protest in der Hansestadt. Eine Debatte darüber, ob das Ausrufen eines Kalifats strafbar sein sollte, wird sowohl in Deutschland als auch in Österreich geführt.

In Deutschland hat der Politiker der konservativen Union, Christoph de Vries, vorgeschlagen, den Ruf nach einem Kalifat unter Strafe zu stellen. Diese Idee stieß jedoch auf Widerstand aus sozialdemokratischen und liberalen Kreisen. Die Haltung des Bundesjustizministeriums betont, dass das Ablehnen der Demokratie von der Meinungsfreiheit gedeckt ist.

In Österreich behauptete der Innenminister Gerhard Karner, dass das Ausrufen eines Kalifats in Österreich verboten sei und zukünftig konsequent verfolgt werde. Allerdings äußern Strafrechtsjuristen Zweifel an dieser Ansage. Alois Birklbauer vom Strafrechtsinstitut der Johannes-Kepler-Universität in Linz betont, dass das reine Ausrufen eines Kalifats unter die Meinungsfreiheit fällt und erst strafrechtlich relevant wird, wenn konkrete Umsturzpläne geäußert werden.

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Der neue Straftatbestand des religiös motivierten Extremismus richtet sich nicht gegen die bloße Äußerung eines Kalifats, sondern vielmehr gegen die Verbindungen und Organisationen, die die Errichtung eines Parallelstaats anstreben. Die stellvertretende Leiterin des Strafrechtsinstituts der Universität Wien, Ingeborg Zerbes, unterstreicht, dass die Strafbarkeit erst bei gesetzeswidrigem Verhalten oder ernsthaften gesetzeswidrigen Handlungen beginnt.

Trotz deutlicher Drohungen auf Veranstaltungen von Islamisten werden die rechtlichen Grenzen in Bezug auf Kalifat-Rufe von Juristen kontrovers diskutiert. Gruppen wie Muslim Interaktiv kennen offenbar die rechtlichen Spielräume und formulieren ihre Forderungen gezielt, um nicht strafrechtlich belangt zu werden. Das Innenministerium und das Justizministerium prüfen weiterhin die rechtlichen Rahmenbedingungen und die Anwendung des Straftatbestands des religiösen Extremismus in Fällen von Kalifat-Forderungen.

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Quelle/Referenz
derstandard.at

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